steuerfreie Weihnachtsgutscheine

steuerfreie Weihnachtsgutscheine

Steuerfreie „Weihnachtsgutscheine“

Da in vielen Unternehmen im Jahr 2020 die Weihnachtsfeiern ausfallen, hat der Gesetzgeber mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz geregelt, dass Arbeitgeber den Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen nutzen können, um Gutscheine an ihre Arbeitnehmer steuerfrei auszugeben.

Wenn im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen in Höhe von € 365,00 nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde, können steuerfreie Weihnachtsgutscheine bis zu einer Höhe von € 365,00 steuerfrei an Arbeitnehmer ausgegeben werden und zwar bis zum 31. 1. 2021! Die Gutscheine müssen nachweislich im November 2020, Dezember 2020 oder Jänner 2021 an den Arbeitnehmer ausgegeben werden. Auch eine postalische Übermittlung oder die Übergabe an einen Vertreter (z.B. Betriebsrat) ist möglich. Der Gutschein in Höhe von € 365,00 kann mit einem Gutschein für Sachzuwendungen in Höhe von € 186,00 kumuliert ausgegeben werden, d.h. die beiden Höchstbeträge können auch in einem Gutschein kumuliert werden.

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, sind die Gutscheine auch von der Kommunalsteuer, dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und im Bereich der Sozialversicherung (ASVG) befreit.

Gutscheine, die in Bargeld abgegolten werden können, fallen nicht unter die Steuerbefreiung.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

office@cst-causa.at