Wohnbauförderungsbeitrag Wien: Mehrbelastung ab 2026

Mit Jahresbeginn 2026 wird der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien von bisher 1,0 Prozent auf 1,5 Prozent erhöht. Dienstgeber und Dienstnehmer tragen den Beitrag nun jeweils zu gleichen Teilen mit 0,75 Prozent. Das hat Auswirkungen auf die Lohnkosten von Unternehmen sowie auf die Sozialversicherungsabzüge und Nettobezüge der Beschäftigten.

Höherer Beitrag für Wiener Beschäftigte

Seit dem Jahr 2018 dürfen die Bundesländer die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags eigenständig festlegen. Wien nutzt diese Möglichkeit nun als erstes und bislang einziges Bundesland. Ab 2026 beträgt der Beitrag für Beschäftigte in Wien 1,5 Prozent der Beitragsgrundlage. Gleichzeitig wurde eine gesetzliche Bindung an Zwecke wie Wohnbau, Bildungseinrichtungen oder Gesundheitseinrichtungen eingeführt. Ob weitere Bundesländer nachziehen, bleibt offen.

Der erhöhte Beitrag wird zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte aufgeteilt. Er betrifft Beschäftigte über der Geringfügigkeitsgrenze, deren Arbeitsort Wien ist oder deren Dienstverhältnis bei der Wiener Landesstelle der ÖGK geführt wird.

Ausgenommene Gruppen

Von der Beitragspflicht sind bestimmte Personengruppen ausgenommen, darunter:

  • Lehrlinge

  • geringfügig Beschäftigte

  • Vorstände von Aktiengesellschaften (nicht aber GmbH-Geschäftsführer)

  • freie Dienstnehmer

Was bedeutet das für Unternehmerinnen und Unternehmer?

Für Betriebe in Wien steigen die Lohnnebenkosten dauerhaft leicht an. Der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung erhöht sich um 0,25 Prozentpunkte. Bezogen auf ein Bruttomonatsentgelt von 1.000 Euro ergibt das eine Mehrbelastung von 30 Euro pro Jahr. Der Höchstbeitrag liegt bei 207,90 Euro jährlich, basierend auf der Beitragsgrundlage von 6.930 Euro pro Monat.

Personalintensive Branchen wie Handel, Gastronomie, Hotellerie oder Dienstleistungen sollten diese Erhöhung bei ihren Budgetplanungen und Preismodellen für 2026 berücksichtigen.

Rechenbeispiel für Unternehmen

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro entstehen dem Arbeitgeber durch die Beitragserhöhung zusätzliche Kosten von 90 Euro pro Jahr. Bei zehn Beschäftigten summieren sich diese Mehrkosten auf 900 Euro – zusätzlich zu eventuellen Kollektivvertragserhöhungen.

Auswirkungen auf Beschäftigte

Auch Arbeitnehmer müssen künftig 0,25 Prozentpunkte mehr zur Sozialversicherung beitragen. Dadurch steigt der Abzug vom Bruttogehalt in Wien von 18,07 Prozent auf 18,32 Prozent. Da Sozialversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind, wird der Verlust beim Nettogehalt etwas abgefedert.

Beispiel für Dienstnehmer
Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro ergibt sich für Wiener Arbeitnehmer im Vergleich zu Beschäftigten in anderen Bundesländern ein um rund 63 Euro geringerer Jahresnettoverdienst – ein Betrag, der künftig zweckgebunden eingesetzt werden soll.

Stand: Februar 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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