
Winterreifen kaufen – steuerlich voll absetzbar
Wer im Herbst in neue Winterreifen investiert, fährt nicht nur sicher, sondern auch steuerlich gut: Denn Winterräder zählen zu den sofort abzugsfähigen Kfz-Instandhaltungskosten, sofern das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört.
Betriebliches Fahrzeug: Winterreifen sind sofort abzugsfähig
Wenn ein Fahrzeug zu mehr als 50 % beruflich oder betrieblich genutzt wird, zählt es zum Betriebsvermögen. Das bedeutet:
- Pkw und Kombi: Anschaffungskosten werden über 8 Jahre abgeschrieben
- Lkw: Übliche Nutzungsdauer: 5 Jahre
Aber: Laufende Aufwendungen wie Service, Ersatzteile oder Reifen sind sofort als Betriebsausgabe absetzbar – sie müssen nicht auf die Nutzungsdauer verteilt werden.
Bereits 2004 hat der damalige Unabhängige Finanzsenat (UFS) entschieden, dass neue Winterreifen Instandhaltungsaufwand darstellen und somit im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden können.
(vgl. UFS-Entscheidung RV/0581-L/04)
Wichtig: Der Privatanteil (z. B. bei gemischter Nutzung) ist auszuscheiden – also anteilig nicht absetzbar.
Gilt auch für geleaste Fahrzeuge
Auch bei Leasingfahrzeugen sind Winterreifen sofort absetzbar, da sie als eigenständige Wirtschaftsgüter gelten. Es gelten die gleichen Regeln wie beim gekauften Fahrzeug.
Achtung beim Kilometergeld
Wird das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen gezählt (also unter 50 % betriebliche Nutzung), kann stattdessen das amtliche Kilometergeld angesetzt werden.
Aber: Im Kilometergeld sind sämtliche Fahrzeugkosten enthalten – also auch Winterreifen, Service, Reparaturen usw.
Es ist keine zusätzliche Absetzung von Winterreifen möglich, wenn Kilometergeld geltend gemacht wird.
Fazit
- Winterreifen zählen zur Instandhaltung und sind bei betrieblich genutzten Fahrzeugen sofort absetzbar
- Gilt auch bei Leasing
- Privatanteil muss berücksichtigt werden
- Beim Kilometergeld keine zusätzliche Absetzung möglich
Stand: Oktober 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
Die Informationen auf dieser Website dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigenes Risiko. Diese Informationen stellen keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar, und es wird empfohlen, professionelle Beratung einzuholen, bevor Entscheidungen getroffen werden. Externe Links werden lediglich als zusätzliche Informationsquelle bereitgestellt, und wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt externer Websites.