Vorsteuer 2024 aus Drittländern zurückholen

Wer im Jahr 2024 beruflich in einem Drittstaat – also außerhalb der EU – tätig war, hat bis zum 30. Juni 2025 Zeit, einen Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung zu stellen.

Fristen für EU- und Drittstaaten unterschiedlich

Während bei EU-Mitgliedsstaaten der Rückerstattungsantrag bequem über FinanzOnline bis 30. September 2025 eingereicht werden kann, gilt für Drittländer – etwa die Schweiz, Norwegen oder Großbritannien – die frühere Einreichfrist 30. Juni 2025. Zudem ist in diesen Fällen weiterhin ein Papierantrag erforderlich.

Papierantrag für Drittländer: Was ist zu beachten?

Dem Antrag müssen die Originalrechnungen beigelegt werden. Es empfiehlt sich, vorab Kopien der Belege zu erstellen. Außerdem benötigen Antragsteller eine Unternehmerbestätigung ihres Betriebsfinanzamts. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und allen Formalitäten.

EU-Vorsteueranträge über FinanzOnline

Bei EU-Ländern erfolgt die Rückerstattung digital über FinanzOnline. Nur bestimmte Rechnungen müssen elektronisch mitgeschickt werden. Für die EU-Mitgliedstaaten bleibt die Frist zur Antragstellung wie gewohnt bis zum 30. September. Detaillierte Informationen zur EU-Vorsteuerabwicklung finden Sie in unserer August-Ausgabe.

Großbritannien: Sonderregeln für Vorsteueranträge

Nach dem Brexit gilt das Vereinigte Königreich als Drittland. Für Rückerstattungen muss daher ein entsprechender Antrag außerhalb von FinanzOnline gestellt werden. Wichtig: Der Vergütungszeitraum in Großbritannien entspricht nicht dem Kalenderjahr. Die Rückerstattung für den Zeitraum 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 muss bis spätestens 31. Dezember 2025 beantragt werden. Eine Rückerstattung für das erste Halbjahr 2024 ist nicht mehr möglich. Aufgrund der komplexen Vorgaben empfiehlt sich hier die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.

Sonderregelung für Nordirland

Für Nordirland gelten eigene Regelungen: Es wird umsatzsteuerlich weiterhin wie ein EU-Mitglied behandelt. Das bedeutet, dass hier die EU-Antragsfrist bis 30. September 2025 für das Kalenderjahr 2024 gilt.

Nützliche Links:

UK-Finanzministerium: Vorsteuererstattung Großbritannien

UK-Finanzministerium: Vorsteuererstattung Nordirland

Stand: Mai 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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