
Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline
Diese Regelung ermöglicht es, dass eine Vertrauensperson steuerliche Angelegenheiten in FinanzOnline kostenlos für eine andere Person erledigt. Sie richtet sich insbesondere an Menschen, die mit digitalen Behördenwegen Schwierigkeiten haben.
Seit 1. Jänner 2026 können natürliche Personen ihre steuerlichen Angelegenheiten in FinanzOnline von einer volljährigen Vertrauensperson unentgeltlich wahrnehmen lassen. Die bevollmächtigte Person handelt im Namen des Vertretenen und nutzt dessen Funktionen in FinanzOnline, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten. Davon profitieren etwa Pensionisten oder Personen mit geringer IT-Erfahrung, die ihre Arbeitnehmerveranlagung im familiären Umfeld erledigen lassen möchten.
Es handelt sich dabei nicht um eine gewerbliche Steuerberatung, sondern um eine Unterstützung im privaten Umfeld. Die steuerliche Verantwortung verbleibt daher beim Steuerpflichtigen; eine Haftung der Vertrauensperson ist nicht vorgesehen.
Voraussetzungen für die vertretene Person
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Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit
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Ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, etwa aus Lohn, Gehalt oder Pension
Voraussetzungen für die Vertrauensperson
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Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit
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Eigener Zugang zu FinanzOnline mittels ID Austria oder EU-eID
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Höchstens fünf Vertretungsverhältnisse gleichzeitig
Rechte der Vertrauensperson
Die Vertrauensperson kann sämtliche Funktionen nutzen, die auch der vertretenen Person offenstehen. Dazu zählen insbesondere:
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Erstellung und Einreichung von Arbeitnehmerveranlagungen
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Beantragung von Rückzahlungen und Änderung von Bankverbindungen
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Antrag auf Ratenzahlungen oder sonstige Zahlungserleichterungen
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Einsicht in elektronische Bescheide und Mitteilungen in FinanzOnline
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Abfrage des Abgabenkontos sowie weiterer steuerlicher Daten
Bescheide werden weiterhin direkt an die vertretene Person zugestellt. Eine Zustellvollmacht ist im Rahmen dieser Regelung nicht vorgesehen. Die Vollmacht kann zeitlich befristet oder unbefristet erteilt und jederzeit widerrufen werden. Sie endet automatisch mit dem Tod einer der beiden beteiligten Personen.
Einrichtung der Vertretung
Für die unentgeltliche Vertretung ist das amtliche Formular FON-UV1 zu verwenden. Die vertretene Person erteilt darauf schriftlich die Vollmacht. Die Vertrauensperson übermittelt das unterzeichnete Formular über ihren eigenen FinanzOnline-Zugang. Ein eigener Zugang der vertretenen Person ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Vertretung im System erfasst. Im Benutzerkonto der Vertrauensperson erscheint eine eigene Rolle, über die zwischen dem eigenen Steuerkonto und jenen der vertretenen Personen gewechselt werden kann.
Abgrenzung zur professionellen Steuerberatung
Die unentgeltliche Vertretung soll eine unkomplizierte Unterstützung im engen Familien- oder Freundeskreis ermöglichen, insbesondere bei einfachen Arbeitnehmerveranlagungen. Aufgrund der umfassenden Befugnisse – einschließlich der Möglichkeit, Geldrückzahlungen zu veranlassen – sollte ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen. Eine Haftung der Vertrauensperson für inhaltliche Fehler besteht nicht.
Demgegenüber steht die Vertretung durch eine Steuerberatungskanzlei. Hier erfolgt eine fachliche Beratung mit dem Ziel einer optimalen, korrekten und fristgerechten Steuererklärung. Steuerberaterinnen und Steuerberater haften für ihre Tätigkeit; entsprechende Vermögensschäden sind durch eine Berufshaftpflichtversicherung gedeckt. Zudem kann die Vollmacht individuell ausgestaltet werden, etwa mit Zustellvollmacht und damit verbundenem Fristenschutz.
Fazit
Für einfache Arbeitnehmerveranlagungen im privaten Umfeld kann die unentgeltliche Vertretung eine praktikable Lösung sein. Wer jedoch alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen möchte und Wert auf Haftungsschutz legt, sollte professionelle Beratung in Anspruch nehmen – zumal das Honorar steuerlich uneingeschränkt abzugsfähig ist.
Stand: März 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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