
Steuervorauszahlungen 2026 bis 30. September herabsetzen
Wer zu hohe Vorauszahlungen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer leistet, kann noch bis Ende September einen Antrag auf Herabsetzung stellen.
Höhe der Vorauszahlungen
Die Vorauszahlungen sollten grundsätzlich der voraussichtlichen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer entsprechen, sodass es im Idealfall zu keiner Nachzahlung kommt. Das Finanzamt ermittelt die Höhe der Vorauszahlungen auf Basis der Steuerschuld des zuletzt veranlagten Jahres und erhöht diese um vier Prozent. Liegt der letzte Steuerbescheid bereits zwei Jahre zurück, werden weitere fünf Prozentpunkte hinzugerechnet usw. Bei Jungunternehmern werden die Vorauszahlungen anhand der Angaben im Fragebogen zur Betriebseröffnung festgesetzt.
Die Vorauszahlungen sind jeweils zu einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 16. August und 15. November zu entrichten.
Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
Da die Höhe der Vorauszahlungen auf vergangenen Werten oder Prognosen basiert, kann es vorkommen, dass diese nicht mehr den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. Bis zum 30. September besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen für das laufende Jahr zu beantragen.
In der Praxis werden häufig Anträge auf Herabsetzung gestellt. Sollen die laufenden Zahlungen möglichst genau der tatsächlichen Steuerbelastung entsprechen, kann jedoch auch eine Erhöhung der Vorauszahlungen beantragt werden.
Der Herabsetzungsantrag muss eine detaillierte Schätzung der voraussichtlichen Einkünfte enthalten. Auf dieser Grundlage werden anschließend die neuen Vorauszahlungen berechnet. Wird der Antrag über FinanzOnline eingebracht, erhält man den neuen Vorauszahlungsbescheid häufig bereits innerhalb weniger Tage. Gerne stellen wir den Antrag für Sie.
Sozialversicherung
Auch die laufenden Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) können auf vergleichbare Weise herabgesetzt werden. Dafür besteht grundsätzlich bis zum Jahresende Zeit. Wir empfehlen jedoch, den Antrag bereits bis Mitte Oktober zu stellen, damit die geänderten Beiträge noch in der letzten Vorschreibung – fällig am 30. November – berücksichtigt werden können.
Der schnellste Weg zur Antragstellung führt über das SVS-Portal „SVS Go“. Unter „Beiträge“ finden Sie dort den Button „Beitragshöhe anpassen“. Alternativ kann der Antrag auch per E-Mail (vs@svs.at), per Post oder mittels Online-Antrag eingebracht werden.
Bei der Sozialversicherung kann es in manchen Fällen auch sinnvoll sein, eine Erhöhung der Beiträge zu beantragen. Bilanzierende Selbstständige können dadurch eine spätere Nachzahlung vermeiden. Einnahmen-Ausgaben-Rechner wiederum können auf diese Weise noch eine steuerlich anerkannte Ausgabe tätigen.
SVS-Formular:
Anpassung (Herabsetzung, Hinaufsetzung) der vorläufigen Beitragsgrundlage – Antrag
Stand: September 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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