Steuervorauszahlungen 2025 – Herabsetzung noch bis 30. September möglich

Wenn Sie heuer mit geringeren Gewinnen oder Einkommen rechnen, sollten Sie Ihre Steuervorauszahlungen rechtzeitig prüfen. Noch bis 30. September 2025 kann beim Finanzamt ein Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen gestellt werden.

Wie berechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen?

Die Vorauszahlungen richten sich nach der zuletzt veranlagten Steuer:

  • Die Steuerschuld des letzten Jahres wird pauschal um 4 % erhöht.
  • Liegt der letzte Steuerbescheid bereits zwei Jahre zurück, kommen weitere 5 Prozentpunkte hinzu – pro weiteres Jahr nochmals zusätzlich.
  • Jungunternehmer:innen erhalten eine Vorschreibung auf Basis der Angaben im Fragebogen zur Betriebseröffnung.

Die Zahlungstermine für die vierteljährlichen Vorauszahlungen sind:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Vorauszahlungen passen nicht mehr? Antrag bis 30. September stellen

Ob sich Ihre Einkünfte reduziert oder erhöht haben – Sie können jederzeit eine Anpassung Ihrer Vorauszahlungen beantragen. Eine Herabsetzung wird oft dann beantragt, wenn im laufenden Jahr mit weniger Gewinn oder Einkommen zu rechnen ist. Eine Erhöhung ist ebenso möglich, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Wichtig: Der Antrag muss eine plausible Einkommensschätzung für das laufende Jahr enthalten. Wird der Antrag über FinanzOnline gestellt, kommt der neue Bescheid meist innerhalb weniger Tage.

Tipp: Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, übernehmen wir gerne die Antragstellung für Sie.

Auch SVS-Beiträge können angepasst werden

Nicht nur das Finanzamt – auch die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) erlaubt eine Anpassung der laufenden Beiträge. Dafür haben Sie bis Jahresende Zeit. Dennoch empfiehlt es sich, den Antrag bis Mitte Oktober zu stellen, damit die Änderung noch in der letzten Quartalsvorschreibung (fällig am 30. November) berücksichtigt wird.

Der Antrag kann direkt im SVS-Portal „SVS Go“ gestellt werden. Dort finden Sie unter dem Menüpunkt „Beitragskonto“ den Button „Beitragshöhe anpassen“. Alternativ ist eine Antragstellung per E-Mail, Post oder über den Online-Antrag möglich.

Auch hier gilt: Wer mehr verdient, kann freiwillig eine Erhöhung der SVS-Beiträge beantragen – das reduziert später hohe Nachzahlungen und bringt sofort steuerlich wirksame Ausgaben.

Direkt zum SVS-Formular:

Anpassung der vorläufigen Beitragsgrundlage – Antrag (SVS)

Fazit

Ein rechtzeitiger Antrag auf Anpassung der Steuer- und SVS-Vorauszahlungen schützt vor finanziellen Überraschungen und optimiert Ihre Liquidität. Nutzen Sie die Frist bis 30. September, um Ihre Steuerlast 2025 realistisch und fair zu gestalten.

Stand: September 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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