Steuerreform 2025: Höhere Pauschalen für Kleinunternehmen und Selbstständige

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 bringt die Bundesregierung spürbare Erleichterungen bei der Pauschalierung. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren ab 2025 von höheren Umsatzgrenzen und attraktiveren Pauschalsätzen – sowohl bei der Einkommensteuer (ESt) als auch bei der Umsatzsteuer (USt). Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu senken und die Steuerlast zu reduzieren.

Erhöhte Pauschalierung bei der Einkommensteuer

Die sogenannte Basispauschalierung richtet sich an Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb. Entscheidend ist, dass der Vorjahresumsatz unter einer bestimmten Grenze liegt.

Die neuen Umsatzgrenzen und Pauschalsätze im Überblick:

Umsatzgrenze:

  • Bis 2024: 220.000 Euro
  • Ab 2025: 320.000 Euro
  • Ab 2026: 420.000 Euro

Allgemeine Betriebsausgabenpauschale:

  • 2024: 12 %, max. 26.400 Euro
  • 2025: 13,5 %, max. 43.200 Euro
  • 2026: 15 %, max. 63.000 Euro

Reduzierte Pauschale für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Beratung, Geschäftsführer):

  • konstant 6 %
  • Maximalbetrag steigt von 13.200 Euro (2024) auf 25.200 Euro (2026)

Höhere Vorsteuerpauschale ab 2025

Auch bei der Umsatzsteuer steigen die Grenzen für die Vorsteuerpauschalierung:

  • Die pauschale Vorsteuer bleibt bei 1,8 % des Umsatzes
  • Die Höchstbeträge steigen:
    • 2024: 3.960 Euro
    • 2025: 5.760 Euro
    • 2026: 7.560 Euro

Weitere Pauschalierungsmodelle im Überblick

Kleinunternehmerpauschalierung

Für Betriebe mit bis zu 55.000 Euro Jahresumsatz:

  • Allgemeine Pauschale: 45 % der Betriebseinnahmen
  • Für Dienstleister: 20 %
    Hinweis: Gesellschafter-Geschäftsführer sind ausgeschlossen.

Branchenpauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Für 54 Gewerbezweige gelten eigene Prozentsätze (zwischen 5,2 % und 20,7 %) – etwa für Bandagisten, Druckereien oder Zahntechniker. Voraussetzung ist die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Details regelt eine eigene Verordnung.

Branchenbezogene Vorsteuerpauschale

Diese Pauschale ist besonders umfangreich und erfasst auch viele Freie Berufe, etwa Ziviltechniker oder Rechtsanwälte.

Sonderregelungen gelten unter anderem für:

  • Handelsvertreter und Finanzdienstleister
  • Drogisten
  • Gastgewerbe

Gewinnpauschalierung für Land- und Forstwirtschaft

Auch hier gibt es vereinfachte Regelungen – etwa auf Basis des Einheitswerts. Eine eigene Verordnung existiert auch für den Lebensmittel- und Gemischtwarenhandel.

Fazit

Die Steuerreform 2025 macht die Pauschalierung deutlich attraktiver:

Höhere Umsatzgrenzen und deutlich angehobene Maximalbeträge erleichtern es Kleinbetrieben und Selbstständigen, sich von der aufwändigen Einzelaufzeichnung zu befreien. Das spart Zeit und Geld – bei gleichzeitig rechtssicherer Steuerberechnung.

Weitere Informationen:

Basispauschalierung Einkommensteuer – USP

Vorsteuerpauschalierung – USP

WKO: Pauschalierung Kleinunternehmer

Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

RIS: Pauschalierungsverordnung

RIS: Verordnung zur Vorsteuerpauschalierung


Stand: August 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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