Steuerklärung 2023 – Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung von Homeoffice- Kosten 2023

Das Arbeiten von Zuhause aus ist für viele Beschäftigte mittlerweile eine gängige Praxis. Die dabei entstehenden Kosten können sie durch eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Arbeitstage im Homeoffice vom Arbeitgeber dokumentiert und gemeldet werden.

Die Regelung zur Homeoffice-Pauschale, ursprünglich bis 2023 befristet, ist jetzt dauerhaft im Steuerrecht verankert. Es ist möglich, bis zu 3,00 Euro pro Tag für höchstens 100 Tage, also insgesamt bis zu 300 Euro jährlich, steuerlich abzusetzen.

Beim Blick in das Steuerformular für 2023 wird allerdings klar, dass dort keine explizite Eingabe für die Homeoffice-Pauschale vorgesehen ist. Das Finanzamt berechnet den zustehenden Betrag automatisch, sofern der Arbeitgeber die Homeoffice-Tage ordnungsgemäß übermittelt hat. Die entsprechende Anzahl der Tage kann man im Portal FinanzOnline einsehen, unter der Rubrik „Abfragen > Datenübermittlungen“, wo auch bereits vom Arbeitgeber ausbezahlte steuerfreie Pauschalen aufgeführt werden. Es gibt folgende Möglichkeiten:

Situation 1: Der Arbeitgeber hat entweder kein Homeoffice-Pauschale ausgezahlt oder ein geringeres als zulässig:

In diesem Fall werden automatisch bis zu 100 Tage mit je drei Euro als Werbungskosten angesetzt, nach Abzug eines bereits erhaltenen Pauschales.

Situation 2: Der Arbeitgeber hat das vollständige steuerfreie Homeoffice-Pauschale ausgezahlt:

In dieser Konstellation entstehen keine weiteren Werbungskosten.

Situation 3: Der Arbeitgeber hat mehr als das steuerfreie Pauschale gezahlt:

Der überschüssige Betrag muss vom Arbeitgeber als steuerpflichtiger Lohn verrechnet werden.

Wichtig: Sollten zu wenige oder keine Homeoffice-Tage gemeldet worden sein, kann nur der Arbeitgeber eine entsprechende Korrektur an das Finanzamt senden.

Zusätzliche Pauschalen für bestimmte Berufsgruppen

Neben dem Homeoffice-Pauschale können auch zusätzliche Pauschalen für bestimmte Berufsgruppen vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt werden. Weiterhin können Kosten für ergonomisches Mobiliar und weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Homeoffice-Tätigkeit steuerlich abgesetzt werden.

 

Stand: April 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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