Schwangerschaft und Kündigungsschutz in Österreich

Eine Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit, die viele Emotionen und Fragen mit sich bringt. Neben der Sorge um die Gesundheit des Babys und den Verlauf der Schwangerschaft stellen sich auch berufliche Fragen: Wie wird mein Arbeitgeber reagieren? Kann ich meinen Arbeitsplatz behalten? Bei cSt causa freuen wir uns sehr über die Schwangerschaft unserer Mitarbeiterin und unterstützen sie bestmöglich. Leider gibt es jedoch auch Arbeitgeber, für die eine schwangere Mitarbeiterin als Belastung empfunden wird. Zum Glück bietet der österreichische Staat umfassenden Kündigungs- und Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen, sodass Sie sich darauf verlassen können, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben

Kündigungsschutz bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen

In Österreich sind schwangere Frauen in unbefristeten Arbeitsverhältnissen grundsätzlich vor Kündigungen geschützt. Dieser Schutz beginnt mit dem Eintritt der Schwangerschaft und endet vier Monate nach der Entbindung. Der Kündigungsschutz greift auch, wenn der Arbeitgeber noch nicht informiert wurde. Nach Ende der Elternteilzeit besteht der Schutz für weitere vier Wochen.

Diskriminierung bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Eine Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Schwangerschaft verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Betroffene Frauen können innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Klage einreichen.

Kündigungsschutz während der Probezeit

Während der Probezeit besteht kein allgemeiner Kündigungsschutz. Wird das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Schwangerschaft beendet, stellt dies jedoch eine Diskriminierung dar, die beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden kann.

Kündigungsschutz bei Elternteilzeit

Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern müssen Elternteilzeitbeschäftigung anbieten. Mütter oder Väter, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen dort arbeiten, haben das Recht auf Teilzeitbeschäftigung oder die Anpassung ihrer Arbeitszeiten. In Betrieben mit höchstens 20 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder wenn man dort weniger als drei Jahre arbeitet, kann man Teilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Es gibt jedoch kein Recht darauf.

Der Kündigungsschutz bei Elternteilzeit beginnt ab der schriftlichen Meldung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt. Er endet vier Wochen nach der Elternteilzeit oder spätestens vier Wochen nach dem 4. Lebensjahr des Kindes. Zwischen dem 4. und 7. Lebensjahr besteht ein Motivkündigungsschutz, der bei Kündigung wegen Elternteilzeit greift. Seit dem 1.11.2023 kann innerhalb von fünf Tagen nach Zugang der Kündigung eine schriftliche Begründung vom Arbeitgeber verlangt werden.

Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Während der Schwangerschaft ist eine einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses möglich, muss jedoch schriftlich erfolgen. Bei minderjährigen Schwangeren (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ist eine Bescheinigung des Arbeits- und Sozialgerichtes oder der Arbeiterkammer erforderlich, die bestätigt, dass die Frau über den Kündigungsschutz informiert wurde.

Fazit

Der Kündigungsschutz in Österreich bietet schwangeren Frauen einen wichtigen rechtlichen Rahmen zum Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Diese Regelungen sind essenziell, um die berufliche und persönliche Sicherheit während der Schwangerschaft zu gewährleisten.

Stand: Mai 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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