Klarheit bei Kündigungsfristen für Saisonkräfte

Mit 1. Jänner 2026 fällt die Sonderregelung für Saisonbranchen, das sogenannte Saisonprivileg, weg. Nur gewisse Bestimmungen in Kollektivverträgen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ziel der neuen Regelung ist es, die bisherige Rechtsunsicherheit bei Kündigungsfristen zu beheben.

Im Jahr 2021 wurden die Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter jenen der Angestellten angeglichen. Für Betriebe mit saisonalem Charakter galt jedoch weiterhin eine Ausnahme. Das Gesetz legte allerdings nicht eindeutig fest, welche Branchen unter den Begriff „Saisonbetrieb“ fallen. Der Oberste Gerichtshof stellte im Jahr 2022 klar, dass eine bloße Einigung der Kollektivvertragspartner darüber nicht ausreicht. Da es keine verbindliche Liste gab, blieb die rechtliche Situation unklar.

Ein neuer Gesetzesentwurf soll nun für Klarheit sorgen. Die Möglichkeit für Saisonbetriebe, von den gesetzlichen Kündigungsfristen sowie Kündigungsterminen abzuweichen, wird mit Jahresbeginn 2026 gestrichen. Ausgenommen sind lediglich jene Kollektivverträge, die im Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 2018 und dem 1. Februar 2025 abgeschlossen und veröffentlicht wurden. In den Begleitunterlagen zum neuen Gesetzesentwurf befindet sich eine Übersicht jener Kollektivverträge, deren abweichende Regelungen zu den Kündigungen auch weiterhin gelten.

Fazit: Ab dem Jahr 2026 gelten für alle anderen Kollektivverträge die regulären gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter. Diese richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und betragen, je nach Betriebszugehörigkeit zwischen einem und fünf Monaten. Eine vertragliche Verlängerung auf bis zu sechs Monate ist weiterhin möglich.

Änderungen sind noch möglich, da es sich derzeit um einen Gesetzesentwurf handelt.

 

Folgende Kollektivverträge erfüllen die Voraussetzung für abweichende Regelungen:

• Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe Agrarservice

• Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe

• Kollektivvertrag für Bauhilfsgewerbe

• Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe

• Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe

• Kollektivvertrag für Brunnenmeister, Grundbau-. und Tiefbohrunternehmer

• Kollektivvertrag für das Dachdeckergewerbe

• Rahmenkollektivvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten

• Kollektivvertrag für Arbeiter im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe für die Berufszweige der Spengler (Spengler und Kupferschmiede)

• Kollektivvertrag für die Arbeiter/innen und gewerblichen Lehrlinge in den gewerblichen Forstunternehmen Österreichs

• Kollektivvertrag für das Glasergewerbe

• Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen in den gewerblichen Friedhofsgärtnereibetrieben Österreichs

• Rahmenkollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben Österreichs

• Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe und Keramikergewerbe

• Kollektivvertrag für das Holzbau-Meistergewerbe

• Kollektivvertrag für das Maler, Lackierer und Schilderherstellergewerbe

• Kollektivvertrag für das Pflasterergewerbe

• Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag für das Rauchfangkehrergewerbe vom 1.1.1988

• Rahmenkollektivvertrag Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge in der Schädlingsbekämpfung

• Kollektivvertrag für das Steinarbeitergewerbe

• Kollektivvertrag für das Tapezierergewerbe

• Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung vom 1. Mai 2021

• Kollektivvertrag für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben

• Kollektivvertrag für die Arbeiter in der Binnenschifffahrt

• Kollektivvertrag für die Bediensteten der österreichischen Seilbahnen

• Kollektivvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe

• Kollektivvertrag für Arbeiter im Kleintransportgewerbe

• Kollektivertrag für die Arbeiter in der Stein- und Keramischen Industrie

• Kollektivvertrag Glasbe- und Verarbeitung, Flachglasschleiferei, Arbeiter/innen

 

Stand: Oktober 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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