
NoVA-Befreiung für Klein-Lkw ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1. Damit kehrt der Gesetzgeber zur Rechtslage vor Juli 2021 zurück, als Kleintransporter noch nicht der NoVA unterlagen.
Hintergrund zur NoVA-Erhebung
Die NoVA fällt in Österreich bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs an – sowohl bei Neuwagen als auch bei aus dem Ausland importierten Gebrauchtfahrzeugen. Die Berechnung basiert auf dem Netto-Kaufpreis und dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs. Bisher waren nur wenige Fahrzeugtypen, wie etwa Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung, ausgenommen. Ab Juli 2025 sollen nun auch Klein-Lkw wieder von der Steuer ausgenommen werden.
Was sich ab 1. Juli 2025 ändert
Die NoVA-Pflicht wird künftig auf Fahrzeuge zur Personenbeförderung beschränkt. Für Kleintransporter bedeutet das eine steuerliche Entlastung, die Unternehmen zugutekommt und Investitionen in Fuhrparks fördern soll. Die Befreiung gilt für:
- Klein-Lkw der Klasse N1: Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen sind künftig NoVA-frei.
- Vorführfahrzeuge: Bereits bisher waren Vorführwagen beim Autohändler von der NoVA befreit. Erst bei der Zulassung auf einen Endkunden wurde die Steuer fällig. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt auch bei einer Kunden-Zulassung für N1-Vorführfahrzeuge die NoVA. Erfolgt die Zulassung hingegen noch vor diesem Stichtag, bleibt die Steuerpflicht bestehen.
- Tageszulassungen: Diese Fahrzeuge sind beim Händler angemeldet, aber nicht für den Straßenverkehr vorgesehen. Auch hier gilt: Wenn die Zulassung nicht länger als drei Monate dauert, bleibt die NoVA-Befreiung bestehen. Überschreitet die Zulassung diese Frist, wird NoVA fällig – selbst wenn der Verkauf an den Endkunden erst nach dem 30. Juni 2025 erfolgt. Erfolgt die Abmeldung innerhalb der Dreimonatsfrist und der Verkauf danach, fällt keine NoVA an. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden.
Erwartete Auswirkungen auf den Fahrzeugmarkt
Seit Einführung der NoVA auf N1-Fahrzeuge im Juli 2021 wurden rund 123.000 Fahrzeuge dieser Klasse neu zugelassen. Mit dem Entfall der Steuer ab Juli 2025 dürfte die Nachfrage wieder anziehen – vor allem, weil die Anschaffungskosten für Unternehmen dadurch spürbar sinken.
Anschaffung besser zeitlich planen
Wer heuer die Anschaffung eines N1-Fahrzeugs plant, sollte überlegen, den Kauf auf das zweite Halbjahr 2025 zu verschieben. Nur dann greift die NoVA-Befreiung. Wichtig: Die Regelung betrifft ausschließlich Neuzulassungen. Eine rückwirkende Steuererstattung für Gebrauchtfahrzeuge ist nicht vorgesehen. Das kann sich auf den Wiederverkaufswert jener Klein-Lkw negativ auswirken, die während der Steuerpflicht gekauft wurden.
Fazit
Die Rücknahme der NoVA-Pflicht für Kleintransporter ab Juli 2025 bedeutet eine spürbare Entlastung für viele Betriebe. Fahrzeughändler und Unternehmen sollten sich rechtzeitig über die Übergangsregelungen informieren, insbesondere bei Vorführwagen und Tageszulassungen.
Stand: Mai 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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