Empfängerüberprüfung bei Überweisungen – Pflicht ab 9. Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken innerhalb der EU verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchzuführen. Diese Maßnahme der neuen EU Instant Payment-Verordnung soll Fehlüberweisungen verhindern – sowohl im Privatbereich als auch bei Unternehmen.

Was passiert bei einer Empfängerüberprüfung?

Vor der Autorisierung einer Zahlung wird automatisch überprüft, ob der angegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt.

Die Bank informiert den Überweisenden direkt:

  • Name stimmt vollständig überein
  • Name stimmt nur „nahezu“ überein
  • Name stimmt nicht überein

Wichtig: Bei Abweichungen ist eine manuelle Prüfung empfohlen. Die Zahlung kann zwar trotzdem durchgeführt werden, aber das Risiko einer Falschüberweisung liegt dann beim Absender

Diese Zahlungen sind von der Überprüfung ausgenommen:

  • Überweisungen außerhalb des EWR oder nicht in Euro
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Eilüberweisungen (nicht zu verwechseln mit Echtzeit-Überweisungen)
  • Überweisungen auf nicht-zahlungsfähige Konten (z. B. Sparkonten)
  • Vorausgefüllte Bankverbindungen, etwa bei Finanzamtszahlungen oder Eigenüberträgen
  • Bestehende Daueraufträge (nur bei Änderungen oder Neuanlage wird geprüft)
  • Sammelüberweisungen von Unternehmen, z. B. für Löhne und Gehälter

Tipps für Zahlungsempfänger (Unternehmen)

Damit Ihre Kunden weiterhin problemlos überweisen können, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Kontobezeichnung prüfen: Diese muss mit dem auf der Rechnung angegebenen Empfängernamen übereinstimmen.
  • QR-Code auf Rechnungen integrieren: Das verhindert Tippfehler und spart Zeit.
  • Zahlscheine vermeiden: Falls notwendig, gut lesbar ausdrucken – nicht handschriftlich ausfüllen!
  • SEPA-Lastschrift nutzen: Ideal für regelmäßige Zahlungen – sichert planbare Zahlungseingänge.

Tipps für Überweisende (z. B. Kunden oder Klienten)

Auch Zahlende sollten sich vorbereiten:

  • Zahlungsdaten exakt übernehmen – idealerweise via QR-Code oder Fotoüberweisung
  • Kontodaten vergleichen, insbesondere bei neuen Bankverbindungen
  • Bei Abweichungen (Name stimmt nicht oder nur teilweise überein): Vorher Rücksprache mit dem Empfänger halten
  • Installierte Zahlungssoftware aktualisieren, um technische Fehler zu vermeiden
  • Keine Empfängerüberprüfung möglich? Dann bitte besonders sorgfältig prüfen, bevor Sie überweisen

Inkrafttreten: 9. Oktober 2025

Ab diesem Tag gilt die Empfängerüberprüfung bei SEPA-Zahlungen verpflichtend – sowohl bei klassischen Überweisungen als auch bei Echtzeitüberweisungen innerhalb des EWR-Raums.

Weitere Informationen

WKO: EU Instant Payment-Verordnung

WKO: Zahlungsverkehr – Regeln für elektronische Zahlungen

Stand: Oktober 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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