
Mehrfacher Sachbezug bei mehreren Dienstfahrzeugen
Wenn ein Firmenfahrzeug auch privat verwendet werden darf, muss dafür ein Sachbezug im Lohnzettel ausgewiesen werden. Doch wie ist zu verfahren, wenn einem Arbeitnehmer gleich mehrere betriebliche Fahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen? Ein aktuelles Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts (BFG) bringt hierzu vorläufige Klarheit.
Mehrere Fahrzeuge führen zu mehreren Sachbezugswerten
Erlaubt der Arbeitgeber die Privatnutzung mehrerer Dienstwagen, ist für jedes einzelne Fahrzeug ein eigener Sachbezug zu berechnen. Dadurch erhöhen sich sowohl die lohnsteuerpflichtige Bemessungsgrundlage als auch die abgabenpflichtigen Sozialversicherungswerte entsprechend. Es bleibt abzuwarten, ob der Verwaltungsgerichtshof diese Sichtweise des BFG ebenfalls bestätigt.
Hinweis für Arbeitgeber
Unternehmen, die mehreren Mitarbeitenden betriebliche Fahrzeuge zur Verfügung stellen, sollten das Risiko einer mehrfachen Sachbezugsverrechnung nicht unterschätzen. Eine praktikable Lösung ist die schriftliche Festlegung, dass lediglich ein bestimmtes Fahrzeug privat verwendet werden darf. Zudem empfiehlt sich das Führen eines lückenlosen Fahrtenbuchs, das regelmäßig kontrolliert wird. Andernfalls drohen Diskussionen bei einer etwaigen Lohnabgabenprüfung.
Alternativ können für jedes Fahrzeug eigene Sachbezüge berechnet werden – dies könnte jedoch zu Unmut unter den Beschäftigten führen.
Reduzierter Sachbezug bei eingeschränkter Privatnutzung
Wird ein Dienstfahrzeug privat nur in geringem Umfang genutzt – konkret weniger als 500 Kilometer jährlich – kann der Sachbezug auf die Hälfte reduziert werden. Voraussetzung ist ein sorgfältig geführtes Fahrtenbuch, das die geringe Nutzung nachvollziehbar dokumentiert. Ohne entsprechenden Nachweis ist jedoch der volle Sachbezug anzusetzen.
Besonderheit bei gebrauchten Fahrzeugen
Bei der Berechnung des Sachbezugs für ein gebrauchtes Kfz ist nicht der tatsächliche Anschaffungspreis maßgeblich, sondern der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Dieser bildet die Grundlage, auch wenn das Fahrzeug bereits älter ist.
Praxistipp
Wer sein Firmenfahrzeug privat nur sehr eingeschränkt verwendet, sollte auf eine lückenlose Dokumentation der Fahrten achten. In diesem Fall kann der reduzierte Sachbezug angesetzt werden – das bringt spürbare Entlastung bei Steuern und Abgaben und minimiert das Risiko von Nachforderungen bei einer Prüfung.
Elektrofahrzeuge bleiben sachbezugsfrei
Arbeitnehmer, die ein Fahrzeug mit null Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer (z. B. Elektroautos) nutzen, müssen keinen Sachbezug versteuern. Auch Arbeitgeber profitieren – sie ersparen sich Diskussionen mit der Lohnabgabenprüfung.
Stand: Februar 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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