
Krypto-Meldepflichtgesetz gilt auch für Anbieter im Ausland
Mit dem neuen Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) werden ab 1. Jänner 2026 Transaktionen mit Kryptowährungen für das Finanzamt deutlich transparenter. Krypto-Dienstleister müssen künftig jährlich umfangreiche Informationen über ihre Kundinnen und Kunden melden.
Hintergrund zur Besteuerung von Krypto-Gewinnen
Seit 1. März 2022 unterliegen Gewinne aus Krypto-Geschäften der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 Prozent. Seit Anfang 2024 sind heimische Plattformen verpflichtet, diese Steuer automatisch einzubehalten. Nur Erträge aus vor dem 28. Februar 2021 gekauften Coins bleiben – bei einer Haltedauer von über einem Jahr – weiterhin steuerfrei (sogenanntes Krypto-Altvermögen).
Erträge aus ausländischen Krypto-Plattformen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Das wird in der Praxis jedoch oft übersehen. Um das zu verhindern, sieht das neue Gesetz eine umfassende Meldeverpflichtung für Plattformen vor. Österreich setzt damit sowohl die EU-Richtlinie DAC 8 als auch den OECD-Standard „Crypto-Asset Reporting Framework (CARF)“ in nationales Recht um.
Wen betrifft die neue Meldepflicht?
Melden müssen alle Anbieter, die Krypto-Dienstleistungen anbieten – also vor allem Plattformen für Handel, Aufbewahrung und Übertragung von Kryptowährungen. Das heißt für Anlegerinnen und Anleger: Wer über eine betroffene Plattform aktiv ist, muss damit rechnen, dass seine Transaktionen automatisch an die Behörden übermittelt werden.
Der Informationsaustausch erfolgt zwischen EU-Ländern sowie Staaten, die CARF unterzeichnet haben – etwa der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. Die USA sind derzeit nicht Teil dieses Austauschs.
Welche Angaben werden übermittelt?
Plattformen mit Sitz in Österreich müssen ihre Meldung jeweils bis zum 31. Juli für das vorangegangene Kalenderjahr abgeben – erstmals bis 31. Juli 2027 für das Jahr 2026. Dasselbe gilt für Plattformen mit Sitz im Ausland, die unter das Meldepflichtgesetz fallen. Übermittelt werden unter anderem:
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Daten der Anleger: Name, Adresse, Wohnsitzstaat, Steuer-ID, bei natürlichen Personen auch Geburtsdatum und -ort
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Daten der Anbieter: Name, Anschrift, Steuernummer, gegebenenfalls LEI und interne Kundennummer
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Transaktionsdetails: Art der Transaktion (z. B. Kauf, Verkauf, Tausch, Ein-/Auszahlung), Zeitpunkt, Betrag, Gegenwert und Art des Krypto-Vermögenswerts
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Bestände: Angaben zu Wallet-Salden zu bestimmten Stichtagen, wenn vorhanden
Was sollten Anleger jetzt tun?
Krypto-Anleger sollten ihre Transaktionen ab dem Jahr 2026 vollständig und nachvollziehbar dokumentieren – inklusive Handelsaktivitäten, Ein- und Auszahlungen, Wallet-Transfers sowie Gebühren. Wer bisher Einkünfte aus Kryptowährungen nicht oder nur unvollständig erklärt hat, sollte rechtzeitig über eine freiwillige Nachmeldung nachdenken. Denn sobald ab 2027 die ersten Meldungen an die Finanzverwaltung übermittelt werden, steigt das Risiko einer Strafe deutlich.
Achten Sie zudem darauf, Ihre steuerliche Ansässigkeit korrekt anzugeben und Ihre Steueridentifikationsnummer aktuell zu halten – diese Angaben werden künftig standardisiert mitgemeldet.
Eine Nachmeldung ist nur bis zur ersten Kontaktaufnahme durch das Finanzamt möglich – dann aber im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige. Diese ist an klare gesetzliche Vorgaben geknüpft. Wenn Sie Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Stand: Februar 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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