Kilometergeld für Fahrrad, Moped & Co. ab Juli 2025 wieder gesenkt

Die im Vorjahr eingeführte Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes wurde für einspurige Fahrzeuge bereits wieder rückgängig gemacht. Seit 1. Juli 2025 erhalten Nutzer von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern nur noch 0,25 Euro pro Kilometer – das ist halb so viel wie bisher.

Einspurige Fahrzeuge: Kilometergeld halbiert

Im Zuge der Anhebung des Kilometergeldes Ende 2024 war für alle Fahrzeuge – ob Auto oder Fahrrad – ein einheitlicher Satz von 0,50 Euro pro Kilometer eingeführt worden. Seit Juli 2025 gilt das nur noch für mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw.

Für einspurige Fahrzeuge (wie Fahrräder, E-Bikes, Mopeds und Motorräder) wurde der Kilometersatz auf 0,25 Euro gesenkt – exakt die Hälfte des bisherigen Wertes.

Geltende Sätze im Überblick (ab 1. Juli 2025)

  • Pkw: 0,50 € pro Kilometer (unverändert)
  • Mitfahrerzuschlag: 0,15 € pro Kilometer (unverändert)
  • Motorräder, Mopeds: 0,25 € pro Kilometer (vorher 0,50 €)
  • Fahrräder & E-Bikes: 0,25 € pro Kilometer (vorher 0,50 €)

Jährliche Obergrenzen:

  • Pkw & Motorräder: max. 30.000 km
  • Fahrräder & E-Bikes: max. 3.000 km

Übergangsregelung beachten

Für Dienstreisen, die vor dem 1. Juli 2025 angeordnet wurden, gilt weiterhin der höhere Kilometersatz von 0,50 Euro pro Kilometer – auch wenn die Abrechnung erst später erfolgt.

Fazit: Rückschritt für klimafreundliche Mobilität?

Die neue Regelung stellt besonders Fahrradfahrer und E-Bike-Nutzer schlechter als bisher. Im Jahr 2024 konnten noch 0,38 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden – ab Juli 2025 sind es nur mehr 0,25 Euro. Diese Kürzung könnte ein falsches Signal in Zeiten steigender Umweltbewusstheit setzen.

Stand: September 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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