Jahresende 2025 – Tipps für Alle

Wie auch in den letzten Jahren haben wir Ihnen eine Liste mit den besten Tipps zum Jahresende 2025 entworfen.

Nicht auf die Schenkungsmeldung vergessen

Weihnachten, das Fest des Schenkens. Die Schenkungssteuer muss nicht mehr bezahlt werden, wertvolle Geschenke müssen jedoch dem Finanzamt gemeldet werden. Das Schenken von mehr als 50.000 Euro innerhalb eines Jahres unter nahen Angehörigen muss bekanntgegeben werden. 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren sind die Grenze bei Fremden. Ausgenommen sind Grundstückssenkungen. Eine Meldung muss innerhalb von drei Monaten bei dem Finanzamt eingelangt sein. Geber:innen und Nehmer:innen müssen dieser Verpflichtung nachkommen, denn bei Verstoß kann dies zu einer Strafe von bis zu 10 Prozent der Schenkung führen.

Kassieren von Prämien für die Zukunftsvorsorge und das Bausparen

Im Jahr 2025 besteht die Möglichkeit für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge bis zu 150,99 Euro an Prämie zu kassieren (Einzahlung von 3.552,66 Euro). Maximal 18 Euro sind es für Bausparer (Einzahlung 1.200 Euro pro Jahr).

Tipp: Wurde der Vertrag bereits vor 10 Jahren abgeschlossen, so kann eine Kündigung der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge vorgenommen werden.

Wenden Sie sich an Ihre/n Versicherungsbetreuer:in und informieren sich, ob eine Kündigung oder der Umstieg auf ein anderes Modell von Vorteil wäre.

Bezahlen des Kirchenbeitrags und der Steuerberatung

Bis zu 600 Euro an Kirchenbeitrag können abgesetzt werden. Dies gilt auch für die Bezahlung des Beitrags von Partner:innen und Kindern. Eine unbegrenzte Absetzbarkeit besteht bei Steuerberatungskosten.

Tipp: Automatisch wird der Kirchenbeitrag dem Finanzamt mitgeteilt. Eine Zahlungsbestätigung wird hierbei nicht mehr verlangt. Wichtig ist jedoch nur, die Übereinstimmung der Zahlung mit der Meldung in FinanzOnline.

Spenden

Bis zu 10 Prozent des laufenden Gewinns oder 10 Prozent der Einkünfte des laufenden Jahres können abgesetzt werden. Vorausgesetzt, der/die Spendenempfänger:in befindet sich auf der Spendenliste:
http://service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp

Im Jahr 2024 fand eine Erweiterung der Spendenliste statt, da seither auch gemeinnützige und mildtätige Vereine auf der Spendenbegünstigungsliste aufgenommen werden können. Eventuell kann von nun an auch an den Lieblingsverein gespendet werden.

Tipp: Spenden werden ebenso automatisch dem Finanzamt bekanntgegeben. Spendenorganisationen benötigen daher Ihren Vor- und Zunamen laut Meldezettel und Ihr Geburtsdatum.

Stellen des Öko-Förderantrags

Seit dem Jahr 2022 können Pauschalbeträge in Höhe von 400 Euro pro Jahr für den Heizkesseltausch und 800 Euro für die thermisch-energetische Sanierung abgesetzt werden. Erforderlich ist, dass hierfür die Bundesförderung gewährt wird und das die Ausgaben nach Abzug der Kosten 2.000 Euro für den Kesselaustausch und 4.000 Euro für die Sanierung übersteigen. Die Absetzbarkeit der Pauschale kann erstmalig im Jahr der Auszahlung der Förderung und in den weiteren vier Jahren erfolgen.

Das Finanzamt erhält automatisch die Daten.

Tipp: Je rascher die Antragsstellung, desto schneller kann die Auszahlung und die Meldung der Sonderausgaben-Pauschale an das Finanzamt durchgeführt werden.

Bezahlen von außergewöhnlichen Belastungen

Krankheitskosten (Arzt, Spital, Medikamente, Zahnarzt, etc.); Ausgaben für Kurheime, Altersheime und Pflegeheime sowie nicht gedeckte Begräbniskosten sind mit Selbstbehalt absetzbar.

Kosten bei bestimmten Krankheiten wie Diabetes, bei Katastrophenschäden oder bei Beeinträchtigung sind ohne Selbstbehalt.

Für Vermieter:innen: Überweisen der Substanzabgeltung

Liegenschaften wurden bereits an die nächste Generation verschenkt, die Vermieter:innen haben sich allerdings das Fruchtgenussrecht behalten.

Um die Option der Abschreibung von Gebäuden (und ebenso der Herstellungsfünfzehntel) nicht zu verlieren, muss eine Vereinbarung zur Zahlung einer sogenannten „Substanzabgeltung“ an den/die Liegenschaftseigentümer:in vorliegen.

Wichtig: Um diese als Ausgabe für 2025 geltend zu machen, muss noch heuer eine Zahlung per Überweisung stattfinden.

Stand: November 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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