
Günstiger Strom durch neue Tarifmodelle
Da die Energiepreise zunehmend auch für kleinere Unternehmen zu einem wesentlichen Kostenfaktor werden, lohnt es sich, die Stromkosten im Blick zu behalten. Wir haben für Sie einige Tipps abseits klassischer Effizienzmaßnahmen zusammengestellt.
Anbieter regelmäßig wechseln
Gerade für Unternehmen kann es sinnvoll sein, den Wechsel des Stromanbieters bereits vor Ablauf der Mindestbindung – häufig 12 Monate – in die Wege zu leiten, um optimal von einem Wechselbonus zu profitieren. Der neue Stromlieferant führt den Wechsel dann unmittelbar nach Ende der Mindestbindungsdauer durch.
Sommerstrom günstiger nutzen: SNAP
Mit dem SNAP – dem Sommer-Nieder-Arbeits-Preis – wurde 2026 ein neues Sommer-Netztarifmodell eingeführt. Es gilt jährlich vom 1. April bis 30. September, jeweils zwischen 10 und 16 Uhr. Da in diesen Stunden besonders viel Solarstrom in das Netz eingespeist wird, reduzieren sich die Netzentgelte um 20 Prozent.
Voraussetzung dafür ist ein Smart Meter mit aktivierter Viertelstundenauslesung. Sofern der Netzbetreiber diese Einstellung nicht automatisch vornimmt, kann sie über den Smart-Meter-Zugang des jeweiligen Netzbetreibers selbst aktiviert werden. SNAP gilt für Haushalte und Betriebe auf Netzebene 7, also für Stromverbraucher mit Spannungen bis zu 400 Volt. Die eigene Netzebene ist auf der Abrechnung des Netzbetreibers ersichtlich.
Tipp: Wer beispielsweise das Laden von E-Autos oder andere stromintensive Tätigkeiten in diese Tageszeiten verlegt, kann beim Netzentgelt sparen.
Das Winter-Pendant: WiNAP
Der WiNAP – der Winter-Nieder-Arbeits-Preis – ist als Gegenstück zum SNAP für die Wintermonate geplant. Vorgesehen sind günstigere Netztarife in Zeiten hoher Windstromproduktion und geringer Netzauslastung. Ab 1. Jänner 2027 soll der Netztarif künftig zwischen 1. Oktober und 31. März jeweils von 22:00 bis 4:00 Uhr – ähnlich wie beim Sommermodell – reduziert werden. Diese Maßnahme muss allerdings noch im Rahmen einer Änderung der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-V) 2018 beschlossen werden.
Dynamische Netzentgelte: Das neue Tarifsystem
Ab 2027 sollen die Netzentgelte durch eine Änderung der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-GV) stärker an die tatsächliche Verbrauchssituation angepasst werden. Zeitvariable Tarife wie SNAP und WiNAP sind ein Bestandteil dieses neuen Systems.
Bis zur geplanten Einführung ab 1. Jänner 2027 sollen alle Verbraucher auf die verpflichtende Viertelstundenauslesung umgestellt sein. Dadurch sollen Lastspitzen festgestellt und über eine neue Preiskomponente, den sogenannten „Leistungspreis“, berücksichtigt werden.
Für Haushalte und Betriebe auf Netzebene 7 bedeutet das: Wer Lastspitzen vermeidet, kann seine Kosten reduzieren. Gleichzeitig soll dadurch die Integration von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und E-Mobilität wirtschaftlich attraktiver werden. Die konkreten Tarife müssen allerdings ebenfalls noch beschlossen werden.
Darüber hinaus sollen die Netzgebühren künftig auch anhand der vereinbarten Leistung bemessen werden – selbst dann, wenn diese tatsächlich gar nicht benötigt wird. Wer vor Jahren einen großzügig dimensionierten Netzanschluss eingerichtet hat, sollte daher prüfen, ob dieser noch dem tatsächlichen Bedarf entspricht und gegebenenfalls angepasst werden kann.
Strom gemeinsam nutzen: Energiegemeinschaften
Eine besonders interessante Option für KMU sind Energiegemeinschaften. Sie ermöglichen es, Strom aus lokalen Photovoltaik- oder Windkraftanlagen direkt und günstig zu beziehen – bei gleichzeitig reduzierten Netzentgelten. Jene Strommenge, die nicht über die Energiegemeinschaft bereitgestellt werden kann, wird weiterhin vom eigenen Energielieferanten bezogen.
Wer selbst eine PV-Anlage betreibt, kann überschüssige Energie innerhalb der Gemeinschaft teilen und dadurch zusätzliche Einnahmen erzielen.
Gemeinsam einkaufen: Strom-Einkaufsgemeinschaften
Bei Strom-Einkaufsgemeinschaften bündeln mehrere Abnehmer ihre Nachfrage, um gemeinsam günstigere Strompreise auszuhandeln. Professionelle Ausschreibungen, Mengenrabatte und eine breitere Risikostreuung machen diese Modelle insbesondere in Zeiten volatiler Energiepreise attraktiv.
Dabei wird allerdings ausschließlich der Energiepreis optimiert, während die Netzentgelte unverändert bleiben. Viele regionale Wirtschaftskammern und Branchenverbände bieten entsprechende Initiativen an.
Unterstützung für energieintensive Betriebe: Stromkosten-Ausgleich
Für Unternehmen mit einem besonders hohen Stromverbrauch von mehr als 1 GWh pro Jahr steht der staatliche Stromkosten-Ausgleich zur Verfügung. Dieser kompensiert einen Teil der hohen Stromkosten, sofern die entsprechenden EU-Beihilfekriterien erfüllt werden.
Für KMU ist dieses Instrument insbesondere dann relevant, wenn sie in energieintensiven Branchen tätig sind oder im internationalen Wettbewerb stehen. Der Antrag kann noch bis 30. September 2026 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über den Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws).
Austria Wirtschaftsservice (aws): Standortabsicherung für die Industrie
(LINK: https://www.aws.at/standortabsicherung-fuer-industrie/)
Stand: September 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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