
Großprojekt Budgetsanierung: Diese Steuermaßnahmen kommen ab 2025
Zur Sanierung des Staatshaushalts plant die Bundesregierung umfassende steuerliche Eingriffe. Drei zentrale Gesetzesinitiativen wurden dazu auf den Weg gebracht – einige Regelungen sind bereits beschlossen. Hier ein kompakter Überblick.
BSMG2025 – Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (bereits beschlossen)
Dieses Gesetz wurde vom Parlament verabschiedet und bringt zahlreiche Änderungen:
- Spitzensteuersatz bleibt: Der Einkommensteuersatz von 55 % ab 1 Mio. Euro Jahreseinkommen bleibt bis 2029 bestehen.
- Umsatzsteuer auf PV-Anlagen kehrt zurück: Ab 1. April 2025 sind wieder 20 % USt auf Photovoltaikanlagen fällig. Nur wer vor dem 7. März 2025 einen Vertrag abgeschlossen hat, profitiert bis Jahresende vom Nullsteuersatz.
- Versicherungssteuer auf E-Autos: Ab April 2025 wird auch für Elektrofahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer fällig (Abrechnung über Kfz-Versicherung, Nachverrechnung bis 15.11.2025 möglich). Laut ÖAMTC: Kosten < 500 €/Jahr.
- Tabaksteuer erhöht: Seit April teurer – ab 2026 auch auf Nikotinbeutel, E-Zigaretten und Liquids.
- Bankenabgabe steigt: 2025 und 2026 Sonderzahlungen von je rund 300 Mio. Euro; Belastungsgrenzen werden angehoben.
- Energiekrisenbeiträge verlängert: Beiträge auf Strom- und fossile Gewinne bleiben bis 2029 – bei Strom auch erhöht. Begünstigte Investitionen sind weiter anrechenbar, jedoch künftig mit Einschränkungen.
- Bildungskarenz/-teilzeit abgeschafft: Seit 1. April 2025 kein Weiterbildungsgeld mehr. Ausnahmen gelten für bereits bewilligte oder bis Februar 2025 vereinbarte Karenzen, wenn sie bis Ende Mai beginnen. Eine neue Regelung für 2026 wurde angekündigt.
Budgetbegleitgesetz 2025 – in Planung
Noch nicht beschlossen, Änderungen möglich:
- Kalte Progression: Automatische Tarifanpassung bleibt, aber das „freie Drittel“ entfällt 2026–2029.
- Keine Erhöhung von Familienleistungen: Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag bleiben 2026 & 2027 unverändert.
- Klimabonus gestrichen: Bereits ab 2025 entfällt der Bonus vollständig.
- E-Card-Pauschale steigt: Von 13,80 auf 25,00 Euro – gilt künftig auch für Pensionist:innen.
- Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit eingeschränkt: Ab 2026 kein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze mehr möglich. Ausnahmen: z. B. bestehende Tätigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit oder lange Krankheit.
- Korridorpension erschwert: Antrittsalter steigt schrittweise auf 63 Jahre (bis April 2027); Versicherungsjahre von 40 auf 42 erhöht. Betroffen: Jahrgänge ab 1964.
- Verpflichtende elektronische Zustellung: Ab 1. September 2025 für alle mit Umsatzsteuerpflicht – betrifft auch Kleinunternehmer, die auf die USt-Befreiung verzichtet haben.
- Umwidmungszuschlag: Ab Juli 2025 +30 % auf ImmoESt bei Verkauf von umgewidmetem Grund (Neu- & Altvermögen).
- Grunderwerbsteuer bei Gesellschaftsanteilen verschärft: Schwelle sinkt von 95 % auf 75 %. GrESt (3,5 %) auf gemeinen Wert bei Anteilsverkäufen von „Immobiliengesellschaften“. Definition ebenfalls neu.
- Energiekrisenbeitrag: Kürzung begünstigter Investitionen
Strom nur noch 20 €/MWh (statt 72 €)
Fossil: Kürzung von 17,5 % auf 5 %
- Stiftungseingangssteuer steigt: Ab 2026 von 2,5 % auf 3,5 %
Geplante Entlastungen und Ausgleiche
- Pendlereuro verdreifacht: Ab 2026 – 6 € pro Kilometer (statt bisher 2 €)
- Höhere Pauschalierungen: Im Rahmen der steuerlichen Entlastungsmaßnahmen werden die Ausgabenpauschalen schrittweise angehoben. Bis Ende 2024 lag der pauschale Ausgabenabzug bei 12 % und konnte bei einem Umsatz bis zu 220.000 Euro geltend gemacht werden. Die maximale Vorsteuer-Pauschale betrug dabei 3.960 Euro. Ab dem Jahr 2025 steigt der pauschale Ausgabenabzug auf 13,5 % bei einer erhöhten Umsatzgrenze von 320.000 Euro. Die maximale Vorsteuer-Pauschale liegt dann bei 5.760 Euro. Ab dem Jahr 2026 wird der Ausgabenpauschalsatz auf 15 % erhöht. Die Umsatzgrenze steigt auf 420.000 Euro, und der Höchstbetrag der Vorsteuer-Pauschale erhöht sich auf 7.560 Euro.
- SV-Rückerstattung für Pendler: Erhöhung des Höchstbetrags von 608 € auf 737 €
- Mitarbeiterprämie 2025: Steuerfrei bis 1.000 € – gemeinsam mit Gewinnbeteiligung bis max. 3.000 €
- USt-Befreiung auf Verhütungsmittel & Hygieneartikel: Ab 2026 keine 20 % USt mehr
BSMG2025 Teil II – weitere Maßnahmen (ebenfalls beschlossen)
- KV-Beiträge für Pensionist:innen: Ab Juni 2025 von 5,1 % auf 6,0 % – für Ausgleichszulagenempfänger ab Jänner 2026
- SV-Rückerstattung mit Pensionistenabsetzbetrag: Anhebung des Höchstbetrags von 669 € auf 710 €
- Rezeptgebühr neu geregelt: Keine Erhöhung 2026. Absenkung der Obergrenze von 2,0 % auf 1,5 % des Nettojahreseinkommens bis 2030. Künftig mehr Medikamente inkludiert.
- Privatstiftungen: Zwischensteuer steigt ab 2026 auf 27,5 %. KÖSt-Vorauszahlungen pauschal +5 %. Neuer Steuersatz (3,5 %) auch für das Stiftungseingangssteueräquivalent.
- Gebühren steigen ab 1. Juli 2025:
Mit 1. Juli 2025 treten deutliche Gebührenerhöhungen in Kraft. So steigt die Gebühr für den Reisepass von bisher 75,90 Euro auf 112,00 Euro. Der Personalausweis verteuert sich von 61,50 Euro auf 91,00 Euro. Für den Führerschein sind künftig 90,00 Euro statt bisher 60,50 Euro zu bezahlen. Auch der Antrag auf Staatsbürgerschaft wird teurer und kostet künftig 163,00 Euro statt bisher 125,60 Euro. Die Gebühr für eine Namensänderung erhöht sich von 382,60 Euro auf 567,00 Euro.
- Gerichtsgebühren: Bereits seit April 2025 erhöht (z. B. Scheidung, Firmenbuch, Grundbuch)
Fazit
Die Steuerpläne der Regierung zeigen: Die Budgetsanierung wird mit einer Vielzahl an Maßnahmen konsequent verfolgt. Für Unternehmen wie auch Privatpersonen bringt das spürbare Mehrbelastungen, aber auch gezielte Entlastungen in bestimmten Bereichen. Ob das Gesamtpaket reicht, das Budget nachhaltig zu stabilisieren, bleibt abzuwarten.
Stand: Juni 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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