EU-Mehrwertsteuer 2024:
Antrag auf Rückerstattung nur bis 30. September 2025 möglich

Wer 2024 im EU-Ausland Waren oder Dienstleistungen mit Umsatzsteuer eingekauft hat, kann sich diese Vorsteuern vom jeweiligen EU-Staat rückerstatten lassen. Die Antragsfrist endet am 30. September 2025 – eine Verlängerung ist nicht möglich.

Antragstellung nur über FinanzOnline

Der Antrag auf Erstattung muss über FinanzOnline gestellt werden. Eine Unternehmerbescheinigung (U70) ist nicht erforderlich. Bei Rechnungen über 1.000 Euro netto bzw. über 250 Euro netto bei Treibstoffen kann der jeweilige EU-Staat verlangen, dass Rechnungskopien direkt mit dem Antrag elektronisch übermittelt werden. Wird dies versäumt, kommt es zur Aberkennung der Vorsteuer. Deutschland macht von diesem Recht Gebrauch, Österreich hingegen nicht.

Zudem dürfen alle EU-Mitgliedstaaten auch nachträglich weitere Rechnungen anfordern.

Mindestbeträge und Bearbeitungsdauer

Mindestbetrag bei Antrag für ein ganzes Jahr: 50 Euro

Mindestbetrag bei Antrag für kürzeren Zeitraum (mind. 3 Monate): 400 Euro

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate, kann sich jedoch auf bis zu acht Monate verlängern, wenn zusätzliche Informationen angefordert werden. Wird diese Frist überschritten, haben Antragsteller Anspruch auf Guthabenzinsen.

Österreichische Vorsteuer für EU-Unternehmer

Unternehmer aus einem EU-Staat können sich bis 30. September 2025 auch österreichische Vorsteuern erstatten lassen. Der Antrag ist elektronisch im Heimatstaat einzureichen. Wichtig: Wer in Österreich steuerpflichtige Umsätze tätigt, muss zusätzlich UVA und Jahreserklärung abgeben.

Unser Tipp

Reichen Sie Ihren Antrag möglichst zeitnah ein. Nur vollständig übermittelte Anträge erhalten eine Bestätigung im System. Wer den Antrag unvollständig stellt, läuft Gefahr, dass die Frist verstreicht – ohne Möglichkeit zur Korrektur.

Hinweis für Buchhaltungsklienten und Selbstbucher

Buchhaltungsklienten: Wir behalten Ihre ausländischen Vorsteuern automatisch im Blick und erinnern Sie rechtzeitig.

Selbstbucher: Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstattung über FinanzOnline.

Weitere Informationen:

USP – Vorsteuererstattungsverfahren

BMF-Leitfaden zur Vorsteuererstattung (PDF)

Stand: August 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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