Energiekostenpauschale 2 beantragen

Seit dem 20. Juni 2024 können Klein- und KleinstunternehmerInnen erneut eine Energiekostenpauschale in Höhe von 167,50 bis 2.685,00 Euro beantragen.

Die Energiekostenpauschale 2 funktioniert ähnlich wie jene im Vorjahr. Sie benötigen Ihre ÖNACE-Kennzahl und einen USP-Zugang. Einreichen können Sie bis zum 8. August 2024, 12:00 Uhr. Alle Informationen und Details finden sich auf www.energiekostenpauschale.at.

Voraussetzungen

  1. Bestehendes Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich
  2. Jahresumsatz 2023: Muss zwischen 10.000 und 400.000 Euro gelegen haben.
  3. De-minimis-Beihilfen: In den letzten drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro erhalten.
  4. ÖNACE-Branchenkennzahl: Diese finden Sie im Unternehmensserviceportal (USP).
  5. ID-Austria: Für den Einstieg ins USP.
  6. USP-Zugang: Dort wird der Antrag gestellt.

Auf https://www.energiekostenpauschale.at/#branchencheck können Sie überprüfen, ob Ihre ÖNACE-Kennzahl grundsätzlich antragsberechtigt ist. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesBRs), Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen (damit sind nicht die ÖNACE Codes 66220 und 66190 gemeint), Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Antrag auf dem Unternehmensserviceportal (USP)

Treffen die Voraussetzungen zu, können Sie unter https://mein.usp.gv.at/ den Antrag stellen. Die Anleitung dazu finden Sie hier.

FAQs

In den Frequently Asked Questions (FAQs) auf www.energiekostenpauschale.at finden sich Antworten auf viele Fragen im Zusammenhang mit der Förderung. So wird auch klargestellt, dass wir als Steuerberater nicht für Sie einreichen können. Wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne.

Bei Fragen gibt es folgende Hotline

Tel.: +43 720 343 665 128

Mo – Do 8:30 – 17:00 Uhr

Fr 8:30 – 17:00 Uhr

Stand: Juli 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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