
EES erschwert EU-Einreise
Drittstaatsangehörige müssen bei der Einreise in den Schengen-Raum künftig eine Registrierung im EES durchführen. Davon betroffen sind auch Geschäftsreisende aus visumsfreien Ländern wie den USA, Großbritannien, Kanada, Israel oder Japan. Reisende sollten daher mehr Zeit für die Ein- und Ausreise einplanen.
Seit dem 10. April 2026 ist das Entry/Exit-System der EU (EES) an sämtlichen Schengen-Grenzen vollständig in Betrieb. In Österreich betrifft dies ausschließlich die internationalen Flughäfen, da Österreich von Schengen-Staaten umgeben ist – dazu zählen auch die Schweiz und Liechtenstein. Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ergeben sich keine Änderungen, da das System nur für Drittstaatsangehörige verpflichtend ist.
Das EES soll künftig den klassischen Passstempel ersetzen. Zusätzlich werden dabei Fingerabdrücke und Gesichtsdaten der einreisenden Personen erfasst. Zwar soll das System die Einreise beschleunigen, insbesondere in der Anfangsphase ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Die Registrierung im EES kann direkt an der Grenze beziehungsweise am Einreiseflughafen erfolgen. Eine kostenpflichtige Vorabregistrierung – wie sie etwa in Großbritannien, Kanada oder den USA vorgesehen ist – ist beim EES nicht erforderlich. Allerdings können die Visa- und Einreisebestimmungen abhängig vom Herkunftsland unterschiedlich ausfallen.
Ausnahmen
Für bestimmte Personengruppen besteht keine Verpflichtung zur EES-Registrierung. Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen:
- Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates
- Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Zypern, Irland, Andorra, Monaco, San Marino sowie des Vatikanstaats/Heiligen Stuhls
- Inhaber bestimmter Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten, die im Schengen-Raum ausgestellt wurden
- Inhaber bestimmter Langzeitvisa
- Bestimmte Diplomaten, Mitglieder internationaler Organisationen sowie Mitglieder königlicher Familien im Rahmen offizieller Missionen
- Flugbesatzungen bei beruflich bedingter Einreise
Reisen in Drittstaaten
Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sollten Reisen in Drittstaaten sorgfältig vorbereiten, da Einreisebestimmungen laufend verschärft werden können. Aktuelle Informationen bietet das Länder-A-Z des Außenministeriums.
LINK: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender-a-bis-z
Weitere Informationen
Innenministerium: Entry/Exit-System (Einreise-/Ausreisesystem „EES“)
LINK: https://www.bmi.gv.at/202/Fremdenpolizei_und_Grenzkontrolle/Entry_Exit_System/start.aspx
Stand: Mai 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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