
Budgetbegleitgesetz 2027–2028: Sparpaket für Unternehmen, Arbeitgeber, Land- und Forstwirte sowie Immobilienbesitzer
Mit dem Doppelbudget 2027–2028 wird ein umfassendes Gesetzespaket mit rund 70 Gesetzesnovellen auf insgesamt 54 Seiten umgesetzt. Die geplanten Maßnahmen bringen zahlreiche Einsparungen mit sich und betreffen viele Bereiche. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen für Unternehmen, Arbeitgeber, Land- und Forstwirte sowie Immobilienbesitzer.
Gewinnfreibetrag: Wertpapierinvestitionen künftig ausgeschlossen
Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) werden in den Jahren 2027 bis 2029 ausschließlich Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter begünstigt. Der Erwerb von Wertpapieren führt in diesem Zeitraum nicht mehr zu einer Steuerentlastung. Lediglich Ersatzbeschaffungen, etwa bei vorzeitig getilgten Wertpapieren, bleiben weiterhin begünstigt.
Diese Änderung stellt insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Jahresgewinnen über 33.000 Euro einen erheblichen Einschnitt dar, wenn sie nur einen geringen Investitionsbedarf in körperliche Wirtschaftsgüter haben – etwa im Bereich wissensintensiver Dienstleistungen – oder ihre Infrastruktur erst kürzlich erneuert haben.
Arbeitsplatzpauschale: Wegfall ab 2027
Selbständige können derzeit das große Arbeitsplatzpauschale in Höhe von 1.200 Euro jährlich geltend machen, sofern ihnen kein anderer Arbeitsraum zur Verfügung steht und sie keine weiteren aktiven Erwerbseinkünfte von mehr als rund 13.500 Euro pro Jahr erzielen. Wird die Selbständigkeit lediglich nebenberuflich ausgeübt, können derzeit zumindest noch 300 Euro jährlich abgesetzt werden.
Diese steuerliche Begünstigung entfällt ab dem Jahr 2027 vollständig.
Immobilienertragsteuer: Erhöhung bei Altvermögen auf 6 %
Beim Verkauf von Immobilien-Altvermögen beträgt die Steuerbelastung derzeit 4,2 Prozent des Verkaufserlöses. Grundlage dafür sind pauschale Anschaffungskosten von 86 Prozent, wodurch auf den pauschalen Gewinn der Steuersatz von 30 Prozent angewendet wird. Bei zuvor umgewidmeten Grundstücken werden pauschale Anschaffungskosten von 40 Prozent angesetzt, was einer effektiven Belastung von 18 Prozent des Verkaufserlöses entspricht.
Ab 2027 werden die pauschalen Anschaffungskosten auf 80 Prozent beziehungsweise 30 Prozent reduziert. Dadurch steigt die effektive Steuerbelastung auf sechs Prozent (ohne Umwidmung) beziehungsweise 21 Prozent (mit Umwidmung).
Tipp: Wer den Verkauf von Altvermögen plant, kann bei einer Abwicklung bis zum 31.12.2026 erhebliche Steuervorteile nutzen.
Gesellschafter-Verrechnungskonto: 27,5 % KESt auf fiktive Ausschüttungen
Weist das Gesellschafter-Verrechnungskonto zum Bilanzstichtag eine Forderung der GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter aus, ergeben sich ab 2027 weitreichende steuerliche Konsequenzen.
Bereits bisher sah die Finanzverwaltung in solchen Forderungen häufig Steuersparmodelle, eine verdeckte Gewinnausschüttung ließ sich jedoch oft nur schwer nachweisen. Künftig gilt eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter zum Bilanzstichtag grundsätzlich als fiktive Gewinnausschüttung und unterliegt einer Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent.
Keine Anwendung findet diese Regelung, wenn eine fremdübliche Darlehensvereinbarung vorliegt, die den Grundsätzen für Verträge zwischen nahen Angehörigen entspricht (insbesondere Schriftlichkeit, Sicherheiten, marktübliche Laufzeiten und Verzinsung sowie Bonitätsprüfung). Ebenfalls ausgenommen sind Forderungen bis zu 50.000 Euro, sofern die Beteiligungsquote mindestens zehn Prozent beträgt.
Die Neuregelung gilt erstmals für Bilanzstichtage im Jahr 2027.
Körperschaftsteuer: 24 % für Gewinne über 1 Mio. Euro
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2027 beginnen, erhöht sich der Körperschaftsteuersatz für Einkommensteile über einer Million Euro auf 24 Prozent. Gewinne bis zu einer Million Euro bleiben weiterhin mit 23 Prozent besteuert. Bei Unternehmensgruppen ist das Gruppeneinkommen maßgeblich.
Zur Vorfinanzierung dieser Tarifänderung werden die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen ab 2028 für betroffene Unternehmen pauschal um 4,5 Prozent angehoben.
Lohnnebenkosten: Senkung des Dienstgeberbeitrags
Ab 2028 wird der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) von derzeit 3,7 Prozent auf 2,7 Prozent reduziert. Nach Darstellung der Bundesregierung soll diese Maßnahme die zusätzlichen Belastungen für Unternehmen zumindest teilweise ausgleichen.
Höchstbeitragsgrundlage: Zusätzliche Erhöhungen
Neben der regulären jährlichen Anpassung wird die Höchstbeitragsgrundlage außerordentlich erhöht: 2027 um 150 Euro pro Monat und 2028 um weitere 50 Euro monatlich.
Für Arbeitgeber, die Gehälter oberhalb der Höchstbeitragsgrundlage bezahlen, führt dies zu höheren Lohnnebenkosten.
Ältere Arbeitnehmer: DB- und DZ-Befreiung entfällt
Derzeit sind Arbeitgeber für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ab dem 60. Geburtstag von der Zahlung des Dienstgeberbeitrags (DB) und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ) befreit. Diese Begünstigung wird ab 2028 abgeschafft, wodurch sich die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer verteuert.
Ältere Arbeitnehmer: Ende der Befreiung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr – genauer: ein Jahr nach Erreichen des gesetzlichen Mindestalters für die Korridorpension – entfällt derzeit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Dadurch sparen beide Seiten jeweils 2,95 Prozent des Bruttogehalts.
Diese Befreiung wird ab 2027 aufgehoben. Erst mit Erreichen des Regelpensionsalters entfällt die Beitragspflicht endgültig.
E-Dienstwagen: Höhere Lohnnebenkosten und Umsatzsteuer
Die Einführung eines Sachbezugs für E-Dienstwagen wurde bereits in einem gesonderten Newsartikel erläutert.
Die Auswirkungen betreffen jedoch nicht nur Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber müssen mit höheren Kosten rechnen, da aufgrund des Vorsteuerabzugs der Sachbezug umsatzsteuerpflichtig wird und zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sowie sämtliche Lohnnebenkosten auf den Sachbezugswert anfallen.
Paketsteuer: Verpflichtung für große Versandhändler
Ab dem 1. Oktober 2026 beträgt die Paketsteuer zwei Euro je Paket, das von Versandhändlern mit einem jährlichen Versandhandelsvolumen von mehr als 100 Mio. Euro an Privatpersonen in Österreich versendet wird. Dies gilt auch für Verkäufe über Plattformen wie beispielsweise Amazon.
Betroffene Unternehmen sollten ihre Bestell- und Versandprozesse rechtzeitig anpassen. Experten sehen die Paketsteuer allerdings als unionsrechtswidrig an und rechnen mit entsprechenden Gerichtsverfahren.
Geringfügigkeitsgrenze: Keine Valorisierung
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt auch 2027 unverändert bei 551,10 Euro brutto pro Monat. Bereits 2026 erfolgte keine Anpassung; nun wurde auch für 2027 auf eine Valorisierung verzichtet.
Damit geringfügige Beschäftigungsverhältnisse trotz kollektivvertraglicher Lohnerhöhungen nicht in die Vollversicherung wechseln, muss – wie bereits im Jahr 2026 – häufig die Arbeitszeit angepasst werden. Dies verursacht einen erheblichen administrativen Aufwand.
Geringfügig Beschäftigte: Höhere Dienstgeberabgabe
Die Dienstgeberabgabe beträgt derzeit 19,4 Prozent und fällt an, wenn die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.
Für die Jahre 2027 bis 2029 wird dieser Satz auf 23 Prozent erhöht. Ab 2030 soll die Dienstgeberabgabe schließlich 21 Prozent betragen. Dadurch steigen die Lohnnebenkosten für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.
Gutschrift von SV-Beiträgen für selbständige Niedrigverdiener: Abschaffung
Selbständige mit einer monatlichen Beitragsgrundlage von höchstens 2.900 Euro erhalten derzeit eine Beitragsgutschrift von bis zu 315 Euro jährlich.
Im Zuge des Abänderungsantrags wird diese Unterstützung im Jahr 2027 halbiert und ab 2028 vollständig gestrichen.
Altersteilzeit: Reduzierter Lohnersatz
Auch die Förderung der Altersteilzeit wird eingeschränkt.
Ab 2027 werden höchstens 75 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage ersetzt. Der Aufwandsersatz wird dauerhaft auf 80 Prozent festgelegt. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Wert ab 2029 wieder auf 90 Prozent anzuheben.
Land- und Forstwirte: Höhere Pensionsversicherungsbeiträge
Der Beitragssatz zur Pensionsversicherung für Land- und Forstwirte steigt ab 2027 von 17,0 auf 17,4 Prozent.
An der späteren Pensionshöhe ändert sich dadurch nichts, da diese weiterhin auf Basis der Beitragsgrundlage berechnet wird. Gegenüber Selbständigen mit einem Beitragssatz von 18,5 Prozent bleibt jedoch ein geringer Vorteil bestehen.
Agrardiesel: Förderung bleibt bestehen
Die Förderung für Agrardiesel wird fortgeführt. Darüber hinaus soll die Auszahlung um ein Jahr vorgezogen werden, um die Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern.
Elektrizitätsunternehmen: Degressive AfA reduziert
Für Elektrizitätsunternehmen wird die degressive Abschreibung im Zeitraum 2027 bis 2029 von bisher 30 Prozent auf 10 Prozent gesenkt.
Betroffen sind ausschließlich Investitionen, die seit Einführung der degressiven AfA bis Ende 2025 vorgenommen wurden.
Bewertung von Kapitalgesellschaften
Ab dem 11. Juni 2026 soll künftig ein einzelner zeitnaher Anteilsverkauf maßgeblich für die Unternehmensbewertung sein und nicht mehr das bisher verwendete Wiener Verfahren.
Dadurch sollen Bewertungen etwa für die Stiftungseingangssteuer, die Wegzugsbesteuerung oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme präziser erfolgen.
Bankenabgabe: Verlängerung
Die Bankenabgabe wird um weitere zwei Jahre verlängert und gilt somit auch in den Jahren 2029 und 2030.
Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind bis zur endgültigen Beschlussfassung noch Änderungen möglich.
Weitere Informationen:
In einem weiteren Artikel der Juli-News lesen Sie die Auswirkungen des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 auf Dienstnehmer, Familien, Niedrigverdiener und Pensionisten.
Parlament: Budgetbegleitgesetz 2027-2028
LINK: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/523
Parlament: Budgetbegleitgesetz nimmt erste parlamentarische Hürde
LINK: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/news/Budgetbegleitgesetz-nimmt-erste-parlamentarische-Huerde
Stand: Juli 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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