
Beschleunigte Abschreibung für umweltfreundliche Gebäudesanierungen: Steuerliche Vorteile ab 2024
Seit dem 1. Jänner 2024 können bestimmte umweltfreundliche Sanierungsmaßnahmen sowie damit verbundene Herstellungskosten steuerlich begünstigt abgeschrieben werden. Die Maßnahme ermöglicht eine beschleunigte Abschreibung über 15 Jahre – auch dann, wenn keine Förderung bezogen wurde, aber die Maßnahme grundsätzlich als förderwürdig gilt.
15-jährige Abschreibung bei förderwürdigen Investitionen
Normalerweise müssen Herstellungskosten – etwa bei vermieteten Gebäuden – über die gesamte Restnutzungsdauer abgeschrieben werden. Das kann sich steuerlich über Jahrzehnte ziehen. Für bestimmte Sanierungsmaßnahmen ist jedoch eine verkürzte Abschreibungsdauer von 15 Jahren möglich.
Diese Regelung gilt für Maßnahmen, die nach dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes (UFG) förderfähig sind. Entscheidend ist nicht, ob eine Förderung tatsächlich ausbezahlt wurde, sondern ob die Maßnahme dem Grunde nach förderfähig ist (z. B. verpasste Frist oder ausgeschöpfte Fördermittel).
Welche Sanierungen sind begünstigt?
Begünstigt sind typische energetische Maßnahmen gemäß UFG, etwa:
- umfassender Fenstertausch
- Wärmedämmung der Fassade oder des Dachs
- Austausch veralteter Heizsysteme gegen klimafreundliche Alternativen („Kesseltausch“) oder deren Optimierung
Herstellungs- vs. Erhaltungsaufwand: Das ist zu beachten
Bei der steuerlichen Behandlung ist zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand zu unterscheiden:
- Erhaltungsaufwand, wie etwa Fenstertausch oder Dämmung, kann sofort oder verteilt auf 15 Jahre abgesetzt werden.
- Herstellungsaufwand, wie etwa die Umstellung von Öl- auf Fernwärmeheizung, kann – sofern die Maßnahme förderwürdig ist – ebenfalls auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden.
Kombination mehrerer Maßnahmen in einem Projekt
Werden im Rahmen eines größeren Projekts auch förderfähige Maßnahmen umgesetzt, können auch nicht geförderte Herstellungskosten steuerlich begünstigt werden. Entscheidend ist, dass ein sachlicher Zusammenhang mit einer förderwürdigen Maßnahme besteht.
Beispiel: Wird ein Zinshaus mit 20 Wohnungen umfassend saniert und dabei die Fassade wärmegedämmt, greift die 15-jährige Abschreibung für alle damit verbundenen Kosten – auch wenn die übrige Sanierung nicht förderfähig war.
Dachbodenausbau und Aufstockungen
Auch Investitionen in den Ausbau oder die Aufstockung eines Gebäudes können steuerlich begünstigt werden, sofern sie Teil einer förderwürdigen Gesamtsanierung sind.
Beispiel 1: Im Zuge eines Dachbodenausbaus wird ein altes Heizsystem durch eine umweltfreundliche Lösung ersetzt – der damit verbundene Herstellungsaufwand ist dann ebenfalls über 15 Jahre abschreibbar.
Beispiel 2: Beim Dachbodenausbau werden auch alle Fenster im Gebäude getauscht. Der Fenstertausch gilt als Erhaltungsaufwand und ist ebenfalls auf 15 Jahre verteilbar. Der gesamte Zusammenhang ermöglicht die begünstigte Abschreibung auch für den übrigen Dachbodenausbau.
Nachweis der Förderfähigkeit – so funktioniert die Plausibilisierung
Eine tatsächliche Förderung muss nicht vorliegen – es reicht, wenn eine Förderwürdigkeit plausibel dargelegt werden kann.
- Bis 50.000 Euro: Eine Selbsteinschätzung durch den Steuerpflichtigen ist ausreichend. Im Fall einer Prüfung muss die Förderwürdigkeit glaubhaft gemacht werden.
- Über 50.000 Euro: Eine Bestätigung durch eine externe Fachperson (z. B. Ziviltechniker, Ingenieurbüro oder Sachverständige) oder durch die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) ist erforderlich.
- Eine grobe Einschätzung der Förderkriterien reicht in der Regel aus.
Öko-Zuschlag zusätzlich möglich
Die begünstigte Abschreibung schließt die Inanspruchnahme des Öko-Zuschlags nicht aus. Für bestimmte Sanierungen (z. B. thermisch-energetische Maßnahmen oder Heizungstausch) können zusätzlich 15 % der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden – befristet für die Jahre 2024 und 2025.
Weitere Informationen:
VUV-Plausibilisierungsverordnung
EStR: Einkommensteuerrichtlinien Rz 6482a ff (Findok)
Stand: Juli 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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