Benefits und Incentives an Mitarbeiter 2025

Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden, stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen. Es gibt jedoch zahlreiche steuerfreie Zuwendungen und Anreize, mit denen Sie auch in diesem Jahr gezielt Motivation schaffen können. Wichtig ist dabei das Gruppenkriterium: Solche steuerfreien Vorteile und Geschenke sind nur dann begünstigt, wenn sie entweder an alle Beschäftigten oder an klar definierte Gruppen (wie z. B. alle Angestellten mit mindestens drei Jahren Betriebszugehörigkeit) vergeben werden.

Gewinnbeteiligung

• bis zu 3.000 Euro pro Jahr möglich
• der auszuzahlende Höchstbetrag darf den Gewinn des Vorjahres nicht übersteigen
• Anwendung nur bei Zuwendungen an alle Mitarbeitenden oder klar definierte Gruppen (siehe unten)
• befreit ausschließlich von der Lohnsteuer; Beiträge zur Sozialversicherung sowie Lohnnebenkosten fallen weiterhin an

Mitarbeiterprämie 2025

• steuerfrei bis maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr
• unterschiedliche Prämienhöhen zulässig, sofern nachvollziehbare betriebliche Gründe vorliegen
(z. B. Variation nach Leistung, Organisationseinheit, Funktion, Arbeitszeitmodell oder Dauer der Betriebszugehörigkeit)
• Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung gemeinsam bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei möglich
• auch hier gilt: nur von der Lohnsteuer befreit; SV-Beiträge und Lohnnebenkosten werden fällig

Gutscheine, Sachgeschenke

• steuerfrei bis zu 186 Euro im Jahr
• keine Barauszahlung zulässig
• Übergabe im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung möglich, auch in digitaler Form
• auch als Geschenk zum Geburtstag einsetzbar
• unter anderem sind auch die Autobahnvignette oder Goldmünzen begünstigt

Feiern, Betriebsausflug

• Aufwendungen bis zu 365 Euro jährlich pro Mitarbeiter begünstigt

Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge

• bis zu 300 Euro pro Jahr abgabenfrei
• nur bei Gewährung für alle Beschäftigten oder definierte Mitarbeitergruppen

Telearbeitspauschale (Homeoffice-Pauschale)

• bis zu 300 Euro pro Jahr möglich
(maximal 3 Euro pro Homeoffice-Tag für bis zu 100 Tage)
• es braucht eine schriftliche Vereinbarung zur Telearbeit und eine Dokumentation der Homeoffice-Tage
• die Anzahl der Telearbeitstage muss im Jahreslohnzettel ausgewiesen sein

Zuschuss Kinderbetreuungskosten

• bis zu 2.000 Euro jährlich pro Kind bis zum 14. Lebensjahr
• gewährt an alle Beschäftigten oder festgelegte Mitarbeitergruppen

Öffi-Ticket

• das Ticket muss zumindest am Wohnort oder an der Arbeitsstätte gültig sein
• kann auch vom Arbeitnehmer vorfinanziert und vom Arbeitgeber übernommen werden
• Pendlerpauschale bleibt trotz Ticket weiterhin möglich (abzüglich Ticketwert)

Mitarbeiterrabatte

• bis zu 20 Prozent Preisnachlass steuerfrei; darüber hinaus sind bis zu 1.000 Euro jährlich begünstigt
• Anwendung nur bei Gewährung an alle oder definierte Mitarbeitergruppen

E-Auto als Firmenwagen

• kein Sachbezug bei elektrisch betriebenen Firmenfahrzeugen, inklusive kostenloser Stromladung
• gilt ebenso für E‑Bikes, E‑Motorräder und E‑Scooter
• bis 31.12.2025 ist ein pauschaler Kostenersatz für Ladestrom steuerfrei möglich
ab 2026 gelten abgabenfreie Ersätze nur bei nachgewiesener Lademenge mit
25,889 Cent/kWh (2025) bzw. 32,806 Cent/kWh (2026)
• Sachbezugswerteverordnung beachten

Firmenhandy, Computer & Co.

• kein Sachbezug, selbst wenn gelegentliche private Nutzung gestattet ist
• ein dienstliches Interesse muss bestehen, z. B. für Homeoffice oder Außendienst
• auch für berufliche und private Weiterbildungszwecke anwendbar
• zur Homeoffice-Pauschale kombinierbar

Mitarbeiterbeteiligung

• bis zu 3.000 Euro jährlich begünstigt
• nur bei Zuwendung an alle oder bestimmte Mitarbeitergruppen
• mögliche Formen: Aktien, GmbH‑Anteile, stille Beteiligungen usw.
• seit 1.1.2024 steuerliche Begünstigung für unentgeltliche Start-up‑Beteiligungen


Stand: Dezember 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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