Aufladen von Elektro-Dienstfahrzeugen

Für das Kalenderjahr 2026 wurde der pauschale Kostenersatz für das Aufladen von arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugen mit 32,806 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt.

Ersatz ohne Beleg

Auch wenn keine Rechnung vorhanden ist – zum Beispiel beim Laden zu Hause – kann ein abgabenfreier Ersatz geleistet werden. Voraussetzung ist, dass die Strommenge eindeutig dem Dienstfahrzeug zugeordnet werden kann. Dies ist etwa durch automatische Fahrzeugdaten (z. B. Lademenge und Ladeort), eine App, RFID-Karte oder durch automatische Erkennung des Fahrzeugs an der Ladesäule möglich. In diesen Fällen ist ein Kostenersatz von bis zu 32,806 Cent pro kWh im Jahr 2026 steuerfrei möglich.

Laden eines privaten E-Autos

Ersetzt der Arbeitgeber die Stromkosten für das private Elektrofahrzeug der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, handelt es sich um einen steuer- und beitragspflichtigen Vorteil. Für dienstlich veranlasste Fahrten kann allerdings ein Kilometergeld von 0,50 Euro steuerfrei ausbezahlt werden.

Laden am Firmenstandort

Wird das Elektroauto – unabhängig davon, ob es sich um ein Firmen- oder Privatfahrzeug handelt – an einer betrieblichen Ladevorrichtung geladen, bleibt der bezogene Strom in jedem Fall frei von Sachbezug.

Stand: Jänner 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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