Anspruchszinsen für Nachzahlungen aus 2024: Was Sie bis 1. Oktober wissen sollten

Ab dem 1. Oktober 2025 werden für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2024 wieder Anspruchszinsen fällig. Diese können vermieden werden – mit rechtzeitiger Anzahlung.

Zinssatz und Berechnung

Für Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer verlangt das Finanzamt 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – derzeit ergibt das 3,53 % pro Jahr.

  • Die Verzinsung beginnt am 1. Oktober 2025
  • Sie endet mit der Erstellung des Steuerbescheids, spätestens aber nach 48 Monaten
  • Nur Zinsen über 50 Euro werden vorgeschrieben

Wann fallen keine Zinsen an?

Ob und wann Zinsen fällig werden, hängt von der Höhe der Nachzahlung ab. Die folgende Aufstellung zeigt, bis wann spätestens eingezahlt werden muss, um unter der Bagatellgrenze von 50 Euro zu bleiben:

  • 1.000 Euro Nachzahlung → zinsenfrei bis 27. Februar 2027
  • 2.000 Euro → zinsenfrei bis 14. Juni 2026
  • 4.000 Euro → zinsenfrei bis 5. Februar 2026
  • 6.000 Euro → zinsenfrei bis 24. Dezember 2025
  • 8.000 Euro → zinsenfrei bis 3. Dezember 2025
  • 10.000 Euro →zinsenfrei bis 20. November 2025
  • 15.000 Euro → zinsenfrei bis 3. November 2025
  • 20.000 Euro →zinsenfrei bis 25. Oktober 2025
  • 50.000 Euro →zinsenfrei bis 10. Oktober 2025

So vermeiden Sie Anspruchszinsen

Um Zinsen zu vermeiden, kann eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Steuernachzahlung erfolgen. Wichtig:

  • Bei Einkommensteuer: Zahlungsanweisung E 01–12/2024
  • Bei Körperschaftsteuer: Zahlungsanweisung K 01–12/2024

Tipp: Zahlen Sie ein paar Tage vor dem jeweiligen Fristende ein, damit die Überweisung rechtzeitig beim Finanzamt einlangt. Es gilt das Eingangsdatum, nicht das Überweisungsdatum.

Bankkredit oder Finanzamt?

Ob ein kurzfristiger Bankkredit günstiger ist als die Anspruchszinsen beim Finanzamt, sollte individuell geprüft werden – insbesondere, da Anspruchszinsen steuerlich nicht absetzbar sind.

Zinsen auf Gutschriften

Wer zu viel vorausgezahlt hat, bekommt Verzinsung auf die Gutschrift – ebenfalls in Höhe von 3,53 % pro Jahr. Auch hier gilt:

  • Nur Zinsen über 50 Euro werden ausbezahlt
  • Um Anspruchszinsen für Gutschriften zu erhalten, muss die Veranlagung spät genug erfolgen (siehe obige Fristen)
  • Beachten Sie jedoch die Abgabefristen für Steuererklärungen

Umsatzsteuer: Komplexere Regelungen

Auch bei Umsatzsteuer-Nachzahlungen gibt es Anspruchszinsen. Die Regelungen sind allerdings komplexer und unterscheiden sich im Detail von jenen der Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Fazit

  • Anspruchszinsen lassen sich durch rechtzeitige Anzahlung vermeiden
  • Bagatellgrenze: 50 Euro
  • Zinsen auf Gutschriften sind möglich – lohnen sich aber nur bei ausreichend hoher Gutschrift
  • Vor Überweisung immer korrekte Verwendungszwecke angeben
  • Bei großen Beträgen lohnt sich ein Vergleich mit Bankkonditionen


Stand: Oktober 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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