Jahresende_Steuer_sparen

Vor Jahresende noch Steuer sparen

Vor Jahresende noch Steuern sparen!

Was Sie absetzen können. Durch verbreitetes Homeoffice haben viel in Büro-Equipment für daheim investiert. Das lässt sich teils steuerlich geltend machen –  ebenso wie andere Ausgaben.

Das Jahresende naht – wer noch Steuer sparen will, sollte es jetzt angehen, sich mögliche steuerliche Vorteile zu sichern.

Appell. Das Jahr 2020 war von der Pandemie geprägt und die Themen Homeoffice und Kurzarbeit betrafen plötzlich hunderttausende Dienstnehmer in Österreich. Claudie Stadler Chefin der cSt causa Steuerberatungskanzlei: „Aufgrund der unsicheren Aussichten sollte man das Jahresende nun nutzen, sich zumindest beim Finanzamt noch den einen oder anderen Euro zu sparen.“

Internet-Upgrade fürs Homeoffice komplett von der Steuer absetzbar

Büro-Infrastruktur daheim. Was bis vor der Corona-Krise Homeoffice in heimischen Unternehmen ein Minderheitenprogramm, so ist es heute die Regel. Stadler: „Die Umstellung auf Heimarbeit hat viele Mitarbeitern mit zusätzlichen Ausgaben zu Buche geschlagen.“ Es mussten Computer und Drucker gekauft oder sonstiges Büromaterial angeschafft werden. „All diese können, sofern sie nicht vom Unternehmen übernommen werden, von der Steuer 2020 abgesetzt werden“, so Stadler. Zu beachten ist, dass abnutzbare Gegenstände, welche die Grenze von 800 Euro netto übersteigen, nur über die entsprechende Nutzungsdauer verteilt abgesetzt werden können. Werden Gegenstände beruflich und privat genutzt, wie etwas das Internet oder Handy, dann können nur die beruflichen Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden; ein Upgrade der Internetleitung fürs Homeoffice ist allerdings zur Gänze abzugsfähig.

Werbungskosten müssen für Steuer bis 31.Dezember bezahlt werden

Weiterbildung, Werbung. „Wie auch in den vergangenen Jahren können Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden“, so Stadler. Was Werbungskosten betrifft, ist es wichtig, dass sie bis 31.12.2020 bezahlt werden, damit sie heuer noch steuerlich geltend gemacht werden können. Unabhängig davon, ob Werbungskosten anfallen oder nicht, steht jedem aktiven Arbeitnehmer hier eine Pauschale von 132 Euro jährlich zu. Erst darüber hinaus wirken sich beruflich bedingte Werbungskosten steuermindernd aus.

Nur tatsächliche Krankheitskosten absetzbar, Schönheits-OPs nicht

Claudia Stadler - cst causa

Claudia Stadler – cst causa

Medizinisches. Krankheits- wie auch Pflegekosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dafür müssen sie allerdings den einkommensabhängigen Selbstbehalt zwischen 6 und 12 Prozent übersteigen. Stadler: „Dabei muss man aber beachten, dass nur Kosten, die durch tatsächliche Erkrankungen entstehen, abgesetzt werden können. Vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen, Wellness-Aufenthalte oder Schönheitsoperationen können nicht abgesetzt werden. Außerdem sind Erstattungen einer privaten Krankenversicherung oder Krankenkasse davon abzuziehen.“

„Jahresende nutzen, sich bei Finanzamt noch etwas zu sparen“ – Claudia Stadler

(siehe: Insider, S. 27 – Ausgabe 09. Dezember 2020, Stephan Scoppetta)

Für weitere Fragen steht Ihnen das cSt-Team gerne zur Verfügung.

office@cst-causa.at