
Immaterielles Vermögen bald aktivierbar
Künftig sollen selbsterstellte Software, Patente und andere immaterielle Vermögensgegenstände in der Bilanz aktiviert werden können. Dies sehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung vor.
Aktivierungsverbot für immaterielle Vermögensgegenstände
Nach derzeitiger Rechtslage dürfen selbsterstellte Software, Patente und andere immaterielle Vermögensgegenstände – anders als selbst hergestellte körperliche Wirtschaftsgüter – nicht in der Bilanz aktiviert werden. Die Aufwendungen für Entwicklung, Programmierung oder Forschung sind daher unmittelbar als Aufwand zu erfassen, obwohl die daraus entstandenen Wirtschaftsgüter dem Unternehmen häufig über viele Jahre hinweg einen wirtschaftlichen Nutzen bringen.
Dieses Aktivierungsverbot dient insbesondere dem Gläubigerschutz. Hintergrund ist, dass sich Herstellungskosten und Nutzungsdauern immaterieller Vermögensgegenstände in der Praxis oftmals schwieriger bestimmen lassen als bei körperlichen Wirtschaftsgütern.
Gerade in einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft führt diese Regelung jedoch häufig zu bilanziellen Verzerrungen. Insbesondere bei technologieorientierten Unternehmen stellt selbst entwickelte Software oftmals einen wesentlichen Teil des Unternehmenswertes dar, ohne im Jahresabschluss aufzuscheinen. Dies kann sowohl die Darstellung des Eigenkapitals als auch die Finanzierung durch Fremdkapital erschweren.
Aktivierungswahlrecht geplant
Die Bundesregierung hat diesen Handlungsbedarf offenbar erkannt und in einer Pressemeldung vom April 2026 die Einführung eines Aktivierungswahlrechts für bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände angekündigt.
Wie dieses Wahlrecht im Detail ausgestaltet wird, bleibt derzeit noch abzuwarten. Von besonderem Interesse wird sein, welche Vermögenswerte erfasst werden, welche Bewertungsvorschriften gelten und ob ergänzende Ausschüttungs- oder Gläubigerschutzregelungen vorgesehen sind.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen selbstverständlich auf dem Laufenden.
Pressemeldung Finanzministerium: Bundesregierung schafft weitere Entlastungsschritte für Unternehmen – Anhebung der Buchführungsgrenzen fixiert
(LINK: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2026/april-2026/buchfuehrungsgrenzen.html)
Wirtschaftskammer: Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände (Stand: Rechtslage 2026)
Stand: August 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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