Sachbezug für E-Dienstwägen: Das plant die Regierung ab 2027

Die Ära der vollständigen Steuerfreiheit für die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen in Österreich dürfte bald zu Ende gehen. Im Zuge des geplanten Doppelbudgets 2027/2028 beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines Sachbezugs für E-Autos. Die angekündigte Maßnahme stößt bereits auf erhebliche Kritik.

Stufenweise Einführung des Sachbezugs ab 2027

Bisher war die private Nutzung eines ausschließlich elektrisch betriebenen Firmenfahrzeugs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit keinem steuerpflichtigen Sachbezug verbunden (0 % Sachbezug). Nach den aktuellen Plänen soll sich dies künftig schrittweise ändern:

• 2027: Geplant ist die Einführung eines niedrigen Sachbezugswertes, dessen genaue Höhe derzeit noch nicht feststeht.

• 2028: Ab diesem Zeitpunkt soll der Sachbezugswert auf 0,75 Prozent der Anschaffungskosten angehoben werden.

Trotz dieser Änderung bleiben Elektrofahrzeuge gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor steuerlich begünstigt. Für Verbrenner beträgt der Sachbezug – abhängig vom CO₂-Ausstoß – derzeit 1,5 Prozent oder 2 Prozent der Anschaffungskosten. Das bisherige „Null-Steuer-Privileg“ für Elektroautos würde jedoch entfallen.

Finanzielle Auswirkungen für Nutzer

Die steuerliche Einstufung der Privatnutzung als geldwerter Vorteil führt unmittelbar zu einer höheren Steuer- und Abgabenbelastung. Sollte die bei Verbrennerfahrzeugen geltende Obergrenze von 48.000 Euro inklusive Umsatzsteuer künftig auch für Elektrofahrzeuge gelten, würde sich ab dem Jahr 2028 ein maximaler Sachbezug von 360 Euro pro Monat ergeben.

Nutzer eines Elektro-Dienstwagens müssen daher damit rechnen, dass sich ihr Netto-Gehalt durch diese Maßnahme reduziert. Bereits seit April 2025 werden Elektrofahrzeuge außerdem schrittweise in die motorbezogene Versicherungssteuer einbezogen. Für einen typischen Mittelklassewagen bedeutet dies zusätzliche Kosten von rund 350 bis 500 Euro pro Jahr.

Gesetzesentwurf in Kürze erwartet

Obwohl die grundlegenden Eckpunkte der Reform bereits bekannt sind und die Verhandlungsergebnisse in groben Zügen kommuniziert wurden, liegt derzeit noch kein konkreter Gesetzesentwurf vor. Dieser soll jedoch in den nächsten Tagen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes veröffentlicht werden und noch vor der Budgetrede des Finanzministers am 10. Juni 2026 beschlossen werden.

Stand: Juni 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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