Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2026

Zu Jahresbeginn ist einiges zu beachten: Anmeldungen vor Arbeitsantritt sind verpflichtend, Kollektivvertragsgehälter wurden angepasst, Sozialversicherungswerte aktualisiert und steuerliche Freibeträge teils erhöht. Auch Änderungen bei Dienstreisen, Kündigungsfristen und Förderungen wie dem Familienbonus Plus treten in Kraft.

Gehalts- und Lohnerhöhungen 2026

Einige Kollektivverträge bringen mit Jahresbeginn folgende Anpassungen:

Einzelhandel: Die Mindestgehälter steigen durchschnittlich um 2,55 %. Bestehende Überzahlungen bleiben erhalten.

Metallgewerbe (Arbeiter und Angestellte): Die Mindestlöhne werden um 2,2 % erhöht, IST-Löhne um 1,8 %, begrenzt auf 85 € (Arbeiter) bzw. 95 € (Angestellte).

Information & Consulting: Die Gehälter und Zulagen steigen im Schnitt um 2,85 %, Lehrlingseinkommen um 3,5 %.

Sozialversicherungswerte für 2026

Die neuen Grenzwerte und Beitragssätze in der Sozialversicherung gelten ab Jänner 2026. Besonders wichtig: Die Angaben bei Anmeldungen wurden erweitert.

Neue Steuergrenze für Überstundenzuschläge

Ab 2026 sind bis zu 15 Überstunden pro Monat steuerfrei, maximal 170 Euro monatlich. Die gesetzliche Grundlage soll im Jänner beschlossen werden.

Mehr Daten bei SV-Anmeldung

Ab sofort muss bei jeder Anmeldung die vereinbarte Wochenarbeitszeit gemeldet werden.

Kündigungsfristen für freie Dienstverträge

Für neue freie Dienstverhältnisse gilt ab 2026 eine Kündigungsfrist von vier Wochen innerhalb der ersten beiden Jahre.

Wohnbauförderungsbeitrag in Wien angehoben

In Wien wurde der Wohnbauförderungsbeitrag erhöht. Dadurch steigen auch die Beiträge zur Sozialversicherung – sowohl für Dienstnehmer als auch für Dienstgeber.

Pendlereuro steigt

Der Pendlereuro wird ab 2026 auf 6 Euro pro Jahr und Kilometer einfacher Wegstrecke angehoben. Er wird zusätzlich zum Pendlerpauschale gewährt.

Öffentliche Verkehrsmittel bei Dienstreisen

Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln können entweder mit den tatsächlichen Kosten oder mit den fiktiven Kosten des günstigsten Verkehrsmittels abgerechnet werden. Die Rückerstattung ist mit dem Wert eines Klimatickets Österreich (2026: 1.400 Euro) gedeckelt.

Ein pauschales Öffi-Kilometergeld ist nicht mehr steuerfrei.

Tipp:

Wenn der Arbeitgeber keine oder nur geringe Fahrtkosten ersetzt, können diese im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus bringt bis zu 2.000 Euro Steuerentlastung pro Kind und Jahr. Wer den Bonus bereits bei der Lohnverrechnung berücksichtigen lassen will, muss das entsprechende Formular beim Arbeitgeber abgeben.

Hinweis:

Wird im Nachhinein eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht, muss der Bonus ebenfalls angegeben werden – sonst kann es zu einer Steuernachzahlung kommen.

Stand: Jänner 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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