
Abgabenänderungsgesetz 2025: Arbeitslos und geringfügig angestellt? Wichtige Änderung beachten!
Seit Anfang des Jahres ist es nur noch eingeschränkt möglich, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gemeinsam mit einem geringfügigen Einkommen zu beziehen. Die Übergangsfrist endet mit 31. Jänner 2026. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter daher rechtzeitig über die neue Regelung informieren.
Mit den folgenden beiden Vorlagen können Arbeitgeber ihre geringfügig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sowohl bestehende als auch neue – gezielt aufklären:
Geringfügige Beschäftigung während Arbeitslosigkeit – Hinweisblatt für bestehende Mitarbeiter
Dieses Informationsblatt sollte möglichst zeitnah an derzeit geringfügig Beschäftigte übermittelt werden. In vielen Fällen ist es notwendig, das geringfügige Dienstverhältnis bis spätestens 31. Jänner 2026 zu beenden, um weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu behalten.
Geringfügige Beschäftigung während Arbeitslosigkeit – Hinweisblatt für neue Mitarbeiter
Dieses Schreiben sollte bereits vor Arbeitsantritt an neue geringfügig Beschäftigte ausgehändigt werden. Nur so kann verhindert werden, dass durch die Beschäftigung der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe verloren geht.
Stand: Jänner 2026, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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