
Vergessen Sie nicht den Jahresbeleg 2025
Zum Jahreswechsel ist es verpflichtend, für jede Registrierkasse einen sogenannten Jahresbeleg zu erstellen. Dieser Nullbeleg wird mit dem Betrag 0 generiert und muss anschließend über FinanzOnline kontrolliert werden. Der Beleg – entweder in Papierform oder digital gespeichert – ist für sieben Jahre aufzubewahren.
Der Jahresbeleg ist gleichzeitig auch der Monatsbeleg für Dezember. Er bildet den letzten Kassenbeleg des Kalenderjahres und dokumentiert den Kassenabschluss.
Verwenden Sie ein webbasiertes Kassensystem, das eine XML-Datei erzeugt, kann der Beleg automatisch elektronisch übermittelt und online überprüft werden. In diesem Fall ist kein Ausdruck notwendig. Nutzen Sie hingegen eine herkömmliche (nicht-webbasierte) Kasse, muss der Nullbeleg ausgedruckt und mithilfe der Belegcheck-App in Kombination mit FinanzOnline geprüft werden.
Der Stichtag für die Erstellung ist immer der 31. Dezember – auch wenn das Unternehmen ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat. Bei Saisonbetrieben (wie etwa Freibädern) darf der Jahresbeleg auch am Ende oder zu Beginn der neuen Saison erstellt werden – jedenfalls aber vor dem Start der nächsten Geschäftsperiode.
Wer rund um Silvester noch Umsätze erzielt, darf den Beleg auch nach Geschäftsschluss oder am darauffolgenden Öffnungstag erstellen – spätestens jedoch innerhalb einer Woche.
Die Überprüfung des Jahresbelegs muss bis spätestens 15. Februar 2026 erfolgen.
Hinweis 1:
Wir übernehmen die Überprüfung Ihres Jahresbelegs gerne für Sie. Bitte senden Sie uns dafür einen gut lesbaren Ausdruck oder eine hochauflösende Datei, sodass der QR-Code eindeutig erkennbar ist.
Hinweis 2:
Denken Sie auch an die gesetzlich vorgeschriebene monatliche Datensicherung Ihrer Registrierkasse. Falls Sie diese noch nicht eingerichtet haben, nutzen Sie die Gelegenheit für eine abschließende Datensicherung für das Jahr 2025.
Stand: Dezember 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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