
Wichtige Steuertermine im 1. Quartal 2026
Hier finden Sie eine kompakte Übersicht zu den steuerlich relevanten Fristen im ersten Quartal 2026:
15. Jänner (Donnerstag)
• Umsatzsteuervoranmeldung für November
• Werbeabgabe für November
• Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungsumsätze für das 4. Quartal (eine Fristverlängerung ist möglich)
• Lohnabgaben für Dezember
16. Jänner (Freitag)
• Intrastatmeldung für Dezember
31. Jänner (Samstag)
• Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS / Nicht-EU-OSS) – 4. Quartal
• Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 € (IOSS) für Dezember melden und entrichten
• Rücknahme des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung nach 5 Jahren – gültig ab 2026
• Honorarzahlungen ins Ausland nach § 109b EStG (Papierform) für 2025 melden
• Honorarzahlungen an z. B. freie Dienstnehmer nach § 109a EStG (Papierform) für 2025 melden
• Meldung meldepflichtiger Tätigkeiten nach dem Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) für 2025
2. Februar (Montag)
• Zusammenfassende Meldung für Dezember bzw. das 4. Quartal
13. Februar (Freitag)
• Intrastatmeldung für Jänner
16. Februar (Montag)
• Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer für das 1. Quartal
• Umsatzsteuer für Dezember bzw. das 4. Quartal
• Werbeabgabe für Dezember
• Kammerumlage für das 4. Quartal
• Lohnabgaben für Jänner
• Jahresmeldung für grenzüberschreitende Dienstleistungsumsätze 2025 (bei unter 5 Mio. € Export/Import)
28. Februar (Samstag)
• IOSS-Meldung und Zahlung für Jänner
• SVS-Beiträge für Selbstständige – 1. Quartal
• Elektronische Übermittlung der Lohnzettel (L16) und Schwerarbeitermonate für 2025
• Elektronische Meldung der Honorare gemäß § 109a EStG für 2025
• Elektronische Meldung der Auslandshonorare nach § 109b EStG für 2025
• Meldung von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) durch gemeinnützige Sportvereine für 2025
2. März (Montag)
• Zusammenfassende Meldung für Jänner
13. März (Freitag)
• Intrastatmeldung für Februar
16. März (Montag)
• Umsatzsteuer-Voranmeldung für Jänner
• Werbeabgabe für Jänner
• Lohnabgaben für Februar
31. März (Dienstag)
• IOSS-Meldung und Bezahlung für Februar
• Zusammenfassende Meldung für Februar
• Abgabe der Werbeabgabenerklärung für das Jahr 2025
• Abgabe der Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabenerklärung für 2025
Stand: Dezember 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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