
SVS-Zahlungen noch 2025 leisten und Steuern reduzieren
Wenn Sie aufgrund eines hohen Jahresgewinns mit einer Nachverrechnung der Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) rechnen, stehen Ihnen grundsätzlich drei Möglichkeiten offen. Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch rechtzeitiges Handeln noch in diesem Jahr ihre Steuerbelastung senken.
Drei Handlungsoptionen
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Anpassung der Beitragsgrundlage:
Sie haben die Möglichkeit, Ihre laufende Beitragsvorschreibung an den erwarteten Gewinn anzupassen. Damit erhöhen sich die laufenden Beiträge und eine spätere Nachzahlung kann vermieden werden. Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember möglich. Um eine Berücksichtigung bei der letzten Vorschreibung (Fälligkeit: 30. November) sicherzustellen, empfiehlt sich die Antragstellung bis Mitte Oktober. -
Freiwillige Einzahlung:
Auch ohne formelle Anpassung der Beitragsgrundlage können Sie den voraussichtlichen Nachzahlungsbetrag bis Jahresende direkt auf Ihr SVS-Konto überweisen. -
Keine Maßnahme:
Alternativ können Sie abwarten – die Nachverrechnung erfolgt dann ein Jahr nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids in vier Raten.
Da für Einnahmen-Ausgaben-Rechner der Zahlungszeitpunkt entscheidend ist, führen die Varianten 1 und 2 noch im laufenden Jahr zu einer steuermindernden Wirkung – vorausgesetzt, der Nachzahlungsbetrag basiert auf einer nachvollziehbaren Kalkulation.
So wird die Nachzahlung berechnet
Die vorläufigen SVS-Beiträge werden auf Basis geschätzter Einkünfte vorgeschrieben. Ist der tatsächliche Gewinn im betreffenden Jahr höher, kommt es zu einer Nachverrechnung. Die endgültige Beitragsgrundlage ergibt sich aus dem Einkommenssteuerbescheid, zuzüglich der laufend vorgeschriebenen Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung.
Obergrenze: Höchstbeitragsgrundlage 2025 – 7.525 Euro monatlich bzw. 90.300 Euro jährlich
Untergrenze: Mindestbeitragsgrundlage 2025 – 551,10 Euro monatlich bzw. 6.613,20 Euro jährlich
Berechnungsformel zur Nachzahlung (vereinfacht):
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Gewinn laut Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Schätzung)
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abzüglich Gewinnfreibetrag
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laufende SV-Beiträge des aktuellen Jahres
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Unfallversicherungsbeiträge
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Beiträge zur Selbständigenvorsorge
+/- SV-Beiträge für Vorjahre
= vorläufige Beitragsgrundlage
Vergleich mit der Höchstbeitragsgrundlage ergibt die endgültige Beitragsgrundlage. Darauf basieren:
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18,50 % Pensionsversicherung (GSVG)
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6,80 % Krankenversicherung
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1,53 % Selbständigenvorsorge
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Unfallversicherung (Fixbetrag: 144,84 Euro jährlich im Jahr 2025)
Differenz zur bereits geleisteten Vorauszahlung = Nachzahlung
Variante 1: Antrag auf Anpassung stellen
Die Korrektur der Beitragsgrundlage – nach oben oder unten – kann schriftlich oder über das Online-Portal SVS Go bis zum 31. Dezember beantragt werden. Für eine Berücksichtigung in der letzten Vorschreibung des Jahres sollte der Antrag bis spätestens Mitte Oktober eingereicht werden. Wird die Änderung erst danach wirksam, muss der Differenzbetrag freiwillig eingezahlt werden (siehe Variante 2).
Variante 2: Differenzbetrag einzahlen und steuerlich nutzen
Wenn sich eine Nachzahlung abzeichnet, empfehlen wir, den Differenzbetrag zwischen geleisteten Vorauszahlungen und der zu erwartenden Beitragslast noch im laufenden Jahr freiwillig zu begleichen. Das senkt den steuerpflichtigen Gewinn und somit Ihre Steuerlast.
Bei der Berechnung des Nachzahlungsbetrags stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Stand: Dezember 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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