
2026 – Geringfügigkeitsgrenze wird nicht angehoben
Im Jahr 2026 tritt bei der Grenze des geringfügigen Zuverdiensts keine Änderung ein. Die Nichtanpassung könnte für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beträchtliche Folgen mit sich tragen.
Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 2025) beträgt die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich 551,10 Euro. Jährlich wird dieser Betrag von der Sozialversicherung angepasst, im Jahr 2026 jedoch nicht. Die Regierung beabsichtigt, 2026 aufgrund der Budgetsanierung auf eine Anhebung zu verzichten.
Beachten der kollektivvertraglichen Erhöhungen
Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen betreffen auch Beschäftigte in geringfügigen Arbeitsverhältnissen. Die Geringfügigkeitsgrenze und die kollektivvertraglichen Einkommen stiegen meist im Einvernehmen mit der Inflation. Im Zuge der Nichtanpassung der Geringfügigkeitsgrenze 2026 könnte der Fall eintreten, dass Beschäftigte durch Gehaltserhöhungen versehentlich die Grenze übertreten. Man unterliege somit der Vollversicherungspflicht.
Bei Übertretung der Grenzen, fallen zusätzliche Beiträge für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung an. In äußersten Fällen kann dies sogar zum Verlust der Pensionsleistung für all jene Personen führen, welche aufgrund einer vorzeitigen Pension nur in geringfügigem Ausmaß dazuverdienen dürfen.
Anpassen der Wochenarbeitszeit als Klärung
Um die Geringfügigkeitsgrenze nicht zu überschreiten, können entsprechende Reduzierungen bei der Wochenarbeitszeit vorgenommen werden. Um dies festzulegen, sollte eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen getroffen werden.
Gerne unterstützen und begleiten wir Sie bei der Berechnung Ihrer passenden Stundenanzahl.
Stand: November 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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