
FinanzOnline-Login wird sicherer:
Zwei-Faktor-Authentifizierung ab Oktober 2025 verpflichtend
FinanzOnline ist die zentrale Plattform für steuerliche Angelegenheiten in Österreich – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Um den Schutz sensibler Daten weiter zu erhöhen, wird mit 1. Oktober 2025 eine verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung eingeführt. Auch die Beantragung von Zugangskennungen wird künftig nur noch vor Ort möglich sein.
Zwei-Faktor-Authentifizierung wird verpflichtend
Ab Oktober 2025 ist für den Login in FinanzOnline eine zusätzliche Bestätigung der Identität erforderlich. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung kann auf drei Arten erfolgen:
- Mittels ID Austria
- Mit einer ausländischen eID (elektronischer Identitätsnachweis)
- Über eine Authenticator-App, die bei jedem Login einen Einmal-Code generiert – ein Verfahren, das viele bereits vom Online-Banking kennen.
Hinweis: Webservice-User sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Übermittlung von XML-Daten an FinanzOnline ist weiterhin ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich.
Beantragung von Zugangskennungen nur noch persönlich
Der Einstieg in FinanzOnline war bisher auch mit vorher beantragten Zugangskennungen (Teilnehmerkennung, Benutzerkennung und Passwort) möglich. Ab 1. Oktober 2025 gilt: Zugangskennungen können ausschließlich persönlich beim Finanzamt beantragt werden. Eine Online-Beantragung ist künftig grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.
Für die Beantragung sind folgende Angaben erforderlich:
- eine gültige E-Mail-Adresse
- eine gültige Mobiltelefonnummer
Ausnahmen bei Online-Erstanmeldung
Eine elektronische Identifikation zur Beantragung von Zugangskennungen ist nur noch in Ausnahmefällen möglich – etwa dann, wenn Antragsteller ausschließlich über eine ausländische eID verfügen, die in Österreich nicht anerkannt wird.
Änderung beim Zurücksetzen von Zugangsdaten
Das Zurücksetzen von Zugangskennungen per Post wird mit 30. September 2026 eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Zurücksetzen nur noch:
- persönlich beim Finanzamt oder
- über eine Online-Identifikation
möglich.
Tipp: Termin beim Finanzamt spart Wartezeit
Wer eine neue FinanzOnline-Zugangskennung beantragen oder zurücksetzen lassen möchte, sollte vorab online einen Termin beim Finanzamt buchen. Das vermeidet lange Wartezeiten.
Zur Terminbuchung beim Finanzamt
Fazit
Ab Oktober 2025 wird der Zugang zu FinanzOnline deutlich sicherer. Die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung und die persönliche Beantragung von Zugangskennungen stärken den Schutz persönlicher Daten – bringen aber auch organisatorische Änderungen mit sich. Betroffene sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen.
Weitere Informationen:
Finanzministerium: Zwei-Faktor-Authentifizierung für FinanzOnline
Stand: Juli 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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